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Autofahren im Sommer: Flipflops und Glace sind ein No-Go

Unterwegs mit dem Auto in der Sommerhitze. Da ist man froh, wenn man möglichst leicht gekleidet ist und eine Erfrischung dabei hat. Allerdings sollte man sicherstellen, dass man die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Falsches Schuhwerk oder ungeschicktes Naschen am Steuer kann teuer werden.

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Immer gute Schuhe tragen

Im Gesetz steht nirgends, dass man nicht barfuss oder mit Flipflops Auto fahren darf. Allerdings raten Polizei und die Beratungsstelle für Unfallverhütung dringend davon ab. Denn ganz ohne Schuhe fehlt das Gefühl auf den Pedalen und mit Flipflops rutscht man leicht ab.

Verursache ich einen Unfall und stellt sich heraus, dass ich kein gutes Schuhwerk getragen habe, kann das eine Busse zur Folge haben – allenfalls sogar einen Ausweisentzug. Hinzu kommt, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzen kann wegen fahrlässigem Handeln. Das gleiche gilt auch für Highheels und Plateau-Schuhe.


Darf man oben ohne fahren?

Im Strassenverkehrsgesetz gibt es keine Kleidervorschriften. Man könnte also auch nackt im Auto unterwegs sein – ausser an den Füssen (siehe oben).

Doch: Stört sich jemand an der Nacktheit oder kontrolliert die Polizei und muss sie annehmen, dass sexuelle Absichten dahinterstecken, kann auch hier ein Busse blühen, wegen unständigem Auftreten in der Öffentlichkeit. Ausserdem könnten gerade leichtbekleidete Damen den Verkehr zu sehr ablenken.


Essen und Trinken während der Fahrt: Mit Vorsicht zu geniessen

Auch hier gilt: Essen und trinken im Auto ist per se nicht verboten. Allerdings steht im Strassenverkehrsgesetz, dass man sein Fahrzeug jederzeit beherrschen muss und die Aufmerksamkeit stets dem Verkehr gehört. Man sollte sich also nur sehr beschränkt am Steuer verpflegen.

Es ist schon vorgekommen, dass einer Fahrerin die Wasserflasche heruntergefallen und zwischen die Pedalen geraten ist. Oder man stelle sich vor: Man verspeist eine Glace und plötzlich fällt eine Kugel auf die Hose. In solchen Situationen ist man definitiv abgelenkt. Beobachtet das die Polizei, ist eine Busse ziemlich sicher. Vor einiger Zeit berichtete das Konsumentenmagazin «Espresso» über eine Frau, die während der Fahrt in eine Brezel biss – und dafür 250 Franken bezahlen musste (siehe Link unten). Es empfiehlt sich also, zum Essen und Trinken kurz anzuhalten.


Gibt es Grenzwerte für laute Musik im Auto?

Nein, es gibt keine Grenzwerte. Dennoch kann die Polizei nach eigenem Ermessen eine Busse geben – wegen vermeidbarem Lärm. Kommt hinzu, dass wir in der Schweiz Ruhezeiten einzuhalten haben. Diese sind – je nach Kanton – meist über Mittag und abends ab 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Wer zu diesen Zeiten mit einer fahrenden Disco unterwegs ist, kann eine Busse wegen Ruhestörung kassieren.

Und abgesehen davon: Auch sicherheitstechnisch sollte man auf laute Musik im Auto verzichten. Sie lenkt ab und kann dazu führen, dass man Verkehrsgeräusche und Sirenen nicht mehr wahrnimmt. Ist zu laute Musik Grund für einen Unfall, wird auch hier eine Busse fällig. Und die Versicherung streicht allenfalls Leistungen.

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