Wer krank ist, ist von der Arbeitspflicht befreit. Und der kranke Angestellte muss weder per Telefon noch per Mail erreichbar sein. Aber: Angestellte haben gegenüber dem Arbeitgeber eine Pflicht, Auskünfte zu erteilen, damit der Betrieb weiterlaufen kann. Grundsätzlich darf eine Chefin ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis verlangen. In vielen Betrieben ist es ab drei Tagen Pflicht, bei anderen ab fünf Tagen.
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22.01.2025, 11:08 Uhr Darf mein Chef wissen, warum ich krank bin?
Im Arztzeugnis darf keine Diagnose stehen. Trotzdem muss ich der Chefin mitteilen, wie lange ich ungefähr ausfalle.
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