Wichtig ist allerdings, dass dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Vertrag klar kommuniziert ist. Heisst: Zeitraum und Frankenbetrag müssen aufgeführt sein. Es lohnt sich also, die AGB diesbezüglich zu konsultieren.
Dienstleister und Unternehmen sind übrigens nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist einzuräumen. Deshalb sollte die Rechnung immer gut angeschaut werden, wie lange die Zahlungsfrist beträgt.
Tipp: Wenn in den AGB keine Mahngebühren erwähnt sind, bezahlen Sie die Rechnung ohne Mahngebühr.
Und wenn eine Mahngebühr gerechtfertigt ist: Auf den Kundendienst zugehen und fragen, ob bei einem einmaligen «Verhühnern» der Rechnung darauf verzichtet würde. Manchmal hilft Charme und Miteinander reden.
Dienstleister und Unternehmen sind übrigens nicht verpflichtet, Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine Frist einzuräumen. Deshalb sollte die Rechnung immer gut angeschaut werden, wie lange die Zahlungsfrist beträgt.
Tipp: Wenn in den AGB keine Mahngebühren erwähnt sind, bezahlen Sie die Rechnung ohne Mahngebühr.
Und wenn eine Mahngebühr gerechtfertigt ist: Auf den Kundendienst zugehen und fragen, ob bei einem einmaligen «Verhühnern» der Rechnung darauf verzichtet würde. Manchmal hilft Charme und Miteinander reden.