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26.02.2025, 11:08 Uhr Ferienfrust: Wenn die Wohnung oder das Hotelzimmer ein Graus sind

Konsumentinnen und Konsumenten können sich wehren, sie müssen dazu aber schnell aktiv werden.

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Wichtig: Wer einen gravierenden Mangel in der Ferienwohnung feststellt, der sollte so schnell wie möglich den Vermieter informieren. Dieser muss dann das Problem beheben. Tut er das nicht, haben Feriengäste Anrecht auf eine Preisreduktion. Damit bei einem allfälligen Rechtsstreit Beweise vorliegen, sollten Mängel dokumentiert und bezeugt werden. (Zum Beispiel durch einen Vertreter der örtlichen Tourismusorganisation).
Seit kurzem ist die Ombudsstelle für die Reisebranche auch für Schweizer Hotels und Unterkünfte zuständig, welche über eine Schweizer Plattform gebucht sind.

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