Der Standard:
* Heiratet ein Paar, behalten beide ihren ledigen Namen, heissen also unterschiedlich.
* Möchte ein Partner den Namen des anderen annehmen, muss er das explizit auf dem Standesamt wünschen.
* Bei unterschiedlichen Nachnamen muss das Paar bei der Hochzeit bestimmen, welchen Nachnamen ihre künftigen Kinder tragen sollen. Nach der Geburt des ersten Kindes bleibt ein Jahr Zeit, diese Entscheidung noch zu ändern.
* Auch wenn die Eltern unterschiedlich heissen: Bei verheirateten Paaren hat der Name des Kindes keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Vater und Mutter tragen die gleichen Rechte und Pflichten.
* Zu empfehlen: Bei unterschiedlichen Namen der Eltern, sollte man im Ausweis des Kindes die Namen beider Erziehungsberechtigten eintragen lassen, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
Unterschiedliche Namen können von Vorteil sein:
* Wenn zum Beispiel die Frau berufliche Karriere macht und in der Branche bereits einen Namen erarbeitet hat.
* Bleibt der Name auch nach der Hochzeit, fallen die mühsamen Adressänderungen und Ausweis-Erneuerungen weg.
* Eine grosse Verbundenheit zur Familie besteht und man dies zeigen möchte.
Auch der einheitliche Familienname hat seine Vorteile:
* Wer mit seinem eigenen Familiennamen unglücklich ist, kann ihn durch die Heirat ablegen.
* Paare mit Kindern kommen unkomplizierter durchs Leben, wenn alle gleich heissen.
* Er zeigt die Zusammengehörigkeit.
Doppelnamen sind nicht mehr zulässig:
* Konnte sich vor 2013 ein Paar nicht auf einen Namen einigen, waren Doppelnamen ohne Bindestrich möglich. Zum Beispiel Meier Huber. Das geht mit dem aktuellen Namensrecht nicht mehr.
* Allerdings sind sogenannte Allianznamen – mit Bindestrich – weiterhin möglich. Sie kann man nicht offiziell eintragen, darf sie aber im Alltag benutzen, zum Beispiel am Briefkasten oder auch auf der Identitätskarte oder im Pass. Das macht Sinn, wenn jemand einen weit verbreiteten Nachnamen trägt.
* Heiratet ein Paar, behalten beide ihren ledigen Namen, heissen also unterschiedlich.
* Möchte ein Partner den Namen des anderen annehmen, muss er das explizit auf dem Standesamt wünschen.
* Bei unterschiedlichen Nachnamen muss das Paar bei der Hochzeit bestimmen, welchen Nachnamen ihre künftigen Kinder tragen sollen. Nach der Geburt des ersten Kindes bleibt ein Jahr Zeit, diese Entscheidung noch zu ändern.
* Auch wenn die Eltern unterschiedlich heissen: Bei verheirateten Paaren hat der Name des Kindes keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Vater und Mutter tragen die gleichen Rechte und Pflichten.
* Zu empfehlen: Bei unterschiedlichen Namen der Eltern, sollte man im Ausweis des Kindes die Namen beider Erziehungsberechtigten eintragen lassen, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
Unterschiedliche Namen können von Vorteil sein:
* Wenn zum Beispiel die Frau berufliche Karriere macht und in der Branche bereits einen Namen erarbeitet hat.
* Bleibt der Name auch nach der Hochzeit, fallen die mühsamen Adressänderungen und Ausweis-Erneuerungen weg.
* Eine grosse Verbundenheit zur Familie besteht und man dies zeigen möchte.
Auch der einheitliche Familienname hat seine Vorteile:
* Wer mit seinem eigenen Familiennamen unglücklich ist, kann ihn durch die Heirat ablegen.
* Paare mit Kindern kommen unkomplizierter durchs Leben, wenn alle gleich heissen.
* Er zeigt die Zusammengehörigkeit.
Doppelnamen sind nicht mehr zulässig:
* Konnte sich vor 2013 ein Paar nicht auf einen Namen einigen, waren Doppelnamen ohne Bindestrich möglich. Zum Beispiel Meier Huber. Das geht mit dem aktuellen Namensrecht nicht mehr.
* Allerdings sind sogenannte Allianznamen – mit Bindestrich – weiterhin möglich. Sie kann man nicht offiziell eintragen, darf sie aber im Alltag benutzen, zum Beispiel am Briefkasten oder auch auf der Identitätskarte oder im Pass. Das macht Sinn, wenn jemand einen weit verbreiteten Nachnamen trägt.