Probetag oder Schnuppertag: Ein grosser Unterschied
* Grundsätzlich dürfen Jobkandidaten für einen Probetag einen branchenüblichen Lohn für ihre Arbeit erwarten. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen.
* Ausnahme 1: Es handelt sich um einen Schnuppertag. Die Bewerberin oder der Bewerber schaut einen Tag lang über die Schultern und lernt das Team kennen. Sie oder er packen nicht mit an. In diesem Fall steht keine Entschädigung zu.
* Ausnahme 2: Es wurde vereinbart, dass es keinen Lohn für die Probearbeit gibt. Das muss die Firma aber klar vorher mitteilen. Tut sie dies nicht, kann der Kandidat davon ausgehen, dass er Lohn bekommt. Vorausgesetzt natürlich immer: Er arbeitet produktiv mit. Idealerweise wird diese Frage vorab geklärt.
Soll man das Thema Lohn für den Probetag ansprechen?
* Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Vor allem, wenn man den Job unbedingt will. Eine solche Frage kann schlecht ankommen und vielleicht sogar die neue Stelle kosten.
* Empfehlung: Schauen Sie nach dem Probearbeiten weiter. Haben Sie die Stelle bekommen, schmerzt ein «Gratis-Arbeitstag» wohl kaum. Es hat sich ja gelohnt.
* Falls es nichts wurde mit dem neuen Job, sollte man aber nachträglich eine Entschädigung verlangen. Sie steht den Kandidaten zu.
Ist Arbeiten an einem Ferientag überhaupt erlaubt?
* Wer einen Probearbeitstag absolviert, muss in der Regel beim aktuellen Arbeitgeber dafür einen Ferientag beziehen. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die Arbeit während der Ferien, sofern dadurch die Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Gemeint ist damit, wenn man zur Konkurrenz arbeiten geht oder sich verausgabt und erschöpft wieder zur Arbeit erscheint.
* Eine Erschöpfung sollte nach einem Arbeitstag auf Probe wohl kaum eintreten. Daher handelt man sich hier keinen Ärger ein.
* Vorsichtiger sollte man aber bei einem Probetag bei der Konkurrenzfirma sein. Das sollte man vorher mit dem aktuellen Arbeitgeber klären.
Versicherung während dem Probearbeitstag
* Verunfallt ein Kandidat oder eine Kandidatin während der Probearbeit, ist die Unfallversicherung der Firma zuständig.
* Handelt es sich lediglich um einen Schnuppertag, springt die Unfallversicherung des aktuellen Arbeitgebers ein.
* Falls man arbeitslos ist, bezahlt die Unfallversicherung der Krankenkasse.
* Grundsätzlich dürfen Jobkandidaten für einen Probetag einen branchenüblichen Lohn für ihre Arbeit erwarten. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen.
* Ausnahme 1: Es handelt sich um einen Schnuppertag. Die Bewerberin oder der Bewerber schaut einen Tag lang über die Schultern und lernt das Team kennen. Sie oder er packen nicht mit an. In diesem Fall steht keine Entschädigung zu.
* Ausnahme 2: Es wurde vereinbart, dass es keinen Lohn für die Probearbeit gibt. Das muss die Firma aber klar vorher mitteilen. Tut sie dies nicht, kann der Kandidat davon ausgehen, dass er Lohn bekommt. Vorausgesetzt natürlich immer: Er arbeitet produktiv mit. Idealerweise wird diese Frage vorab geklärt.
Soll man das Thema Lohn für den Probetag ansprechen?
* Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Vor allem, wenn man den Job unbedingt will. Eine solche Frage kann schlecht ankommen und vielleicht sogar die neue Stelle kosten.
* Empfehlung: Schauen Sie nach dem Probearbeiten weiter. Haben Sie die Stelle bekommen, schmerzt ein «Gratis-Arbeitstag» wohl kaum. Es hat sich ja gelohnt.
* Falls es nichts wurde mit dem neuen Job, sollte man aber nachträglich eine Entschädigung verlangen. Sie steht den Kandidaten zu.
Ist Arbeiten an einem Ferientag überhaupt erlaubt?
* Wer einen Probearbeitstag absolviert, muss in der Regel beim aktuellen Arbeitgeber dafür einen Ferientag beziehen. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die Arbeit während der Ferien, sofern dadurch die Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Gemeint ist damit, wenn man zur Konkurrenz arbeiten geht oder sich verausgabt und erschöpft wieder zur Arbeit erscheint.
* Eine Erschöpfung sollte nach einem Arbeitstag auf Probe wohl kaum eintreten. Daher handelt man sich hier keinen Ärger ein.
* Vorsichtiger sollte man aber bei einem Probetag bei der Konkurrenzfirma sein. Das sollte man vorher mit dem aktuellen Arbeitgeber klären.
Versicherung während dem Probearbeitstag
* Verunfallt ein Kandidat oder eine Kandidatin während der Probearbeit, ist die Unfallversicherung der Firma zuständig.
* Handelt es sich lediglich um einen Schnuppertag, springt die Unfallversicherung des aktuellen Arbeitgebers ein.
* Falls man arbeitslos ist, bezahlt die Unfallversicherung der Krankenkasse.