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So sparen Sie bei der Zusatzversicherung

Bei vielen Zusatzversicherungen kann man die Police bis Ende September anpassen oder kündigen. Zeit also, den Vertrag wieder einmal anzuschauen. Vielleicht sind immer noch Zusätze drin, die man gar nicht braucht. Oder es gibt günstigere Angebote. Zu vorschnell sollte man allerdings nicht sein.

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Zusatzversicherung kündigen: Drei wichtige Punkte

* Die Grundversicherung muss jeden aufnehmen. Anders ist es bei der Zusatzversicherung. Die Gesellschaft kann Personen ablehnen, die für sie ein Risiko darstellen. Wenn sie zum Beispiel an einer chronischen Krankheit leiden oder älter als 55 oder 60 Jahre alt sind. Kündigen Sie daher Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie den neuen Vertrag in den Händen halten. Sonst stehen Sie ohne Versicherung da.
* Ebenfalls zu beachten: In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate (per Ende September auf Ende Jahr). Prüfen Sie aber zur Sicherheit in Ihrer Police nach, ob eventuell eine andere Frist gilt. Sonst kann es passieren, dass Sie doppelt versichert sind.
* Falls Sie erwägen, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln und Sie dies per Ende September tun können: Handeln Sie jetzt. Allenfalls verlangt der neue Versicherer einen Gesundheits-Check und das braucht Zeit.


Bestehende Zusatzversicherung anpassen: Wo gibt es Sparpotenzial?

* Unnütze Zusätze: Prüfen Sie, ob Sie Zusätze versichert haben, die Sie gar nicht benötigen. Erwachsene brauchen zum Beispiel keine Zahnversicherung, die kaum Leistungen übernimmt. Rentner benötigen keine Taggeldversicherung und keine Todesfall- oder Invalititätsversicherung bei Unfall. Wer nie ins Ausland reist oder nie ein Fitnesscenter besucht, braucht keinen entsprechenden Zusatz.
* Spitalversicherung allgemein ganze Schweiz: Sei einigen Jahren können Patientinnen und Patienten auch in der Grundversicherung wählen, wo sie behandelt werden möchten. Trotzdem kann der Zusatz «ganze Schweiz» Sinn machen. Nämlich für Personen, die in einem Kanton mit niedrigen Spitalkosten wohnt. Denn: Ist die Behandlung in einem anderen Kanton teurer, muss man die Differenz selbst übernehmen. Ausserdem ist zu bedenken: Solche Spitalversicherungen haben zum Teil angenehme Extras: Massagen, Reiseversicherung etc. Hier muss jeder selbst für sich entscheiden, was wichtig ist.
* Privat-/Halbprivat-Versicherung: Hier muss man bedenken, dass viele Spitäler heutzutage sowieso nur noch über Zimmer mit maximal zwei Betten verfügen. So gesehen, könnte man sich eine Halbprivat-Versicherung allenfalls sparen. Wer aber vom Chefarzt oder von Kaderärzten behandelt werden will und im Spital gerne ein paar Privilegien geniesset, der behält diese Versicherung bei.


Flex-Angebote als Alternative zur Privatversicherung

Wer nicht annehmen muss, in Zukunft häufig im Spital zu liegen, kann sich auch für eine der folgenden Varianten entscheiden:

* Gewisse Versicherungen verfügen über Flex-Angebote. Das heisst, man ist allgemein versichert, kann aber ein Upgrade oder einen Klassenwechsel vornehmen, sobald ein Spitalaufenthalt konkret wird.
* Man ist allgemein versichert und bezahlt bei einem Aufenthalt dem Spital direkt einen Aufpreis, damit man freie Arztwahl oder ein Einzelzimmer bekommt. Allerdings muss das Spital Einzelzimmer nicht garantieren. Und: Unbedingt vorher die Kosten abklären, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

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