* In Miethäusern werden Kosten für Allgemeinstrom und Warmwasser, die in der gemeinsamen Waschküche anfallen, manchmal auf alle verteilt. Dazu bedient man sich eines Verteilschlüssels, der sich nach der Grösse der Wohnung richtet. Dies kann bei einzelnen Mietern, die wenig waschen, zum Gefühl führen, ungerecht behandelt zu werden. Rechtlich gibt es dagegen kein Mittel; was hilft, ist allenfalls der Solidaritätsgedanke.
* Wer dem Knatsch in der Waschküche aus dem Weg gehen will, denkt vielleicht daran, sich in der Mietwohnung eine eigene Waschmaschine anzuschaffen. In den meisten Mietverträgen ist festgehalten, dass es dazu ein schriftliches Einverständnis des Vermieters braucht. Dieses sollte man unbedingt einholen, um spätere Unstimmigkeiten zu verhindern. Zudem sollte man dafür sorgen, dass die Waschmaschine fachgerecht angeschlossen wird.
* Fast jeder Mieter hat es schon erlebt: Man stellt verwundert fest, dass der Nachbar, der vor einem gewaschen hat, die Waschmaschine nicht ausgeräumt hat. In diesem Fall darf man die Wäsche mit der gebotenen Sorgfalt aus der Maschine nehmen. Es empfiehlt sich zudem, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Hier hilft wie bei allen anderen Konflikten in der Waschküche: Miteinander reden ist Gold wert.
Streit in der Waschküche: Diese Regeln gelten
Darf ich als Mieter die Wäsche des Nachbarn aus der Maschine nehmen? Und: Ist es erlaubt, dass sich der Mieter eine Waschmaschine für die Wohnung kauft? Im «Ratgeber» klären Experten die wichtigsten Fragen zu Konflikten in der Waschküche.
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