Geht es um digitale Dateien, die auf einem lokalen Gerät wie dem PC oder einem Smartphone gespeichert sind, ist das Schweizer Erbrecht <https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/onlinedienste/digitales-erbe.html> klar: Sie gehören zusammen mit allen anderen vererblichen Vermögenswerten zur Erbmasse.
Komplizierter wird es bei Daten, die bloss im Internet gespeichert sind – zum Beispiel bei einem Cloud-Anbieter oder einem sozialen Netzwerk. Dabei handelt es sich meist um persönlichkeitsrechtliche Belange, die nicht auf die Erben übergehen. Gibt es keine explizite Vollmacht, kann es für die Hinterbliebenen schwierig bis unmöglich werden, Zugriff auf solche Daten zu erhalten.
Rechtzeitige Planung ist wichtig
Um den digitalen Nachlass zu sichern, ist deshalb etwas besonders wichtig: Die frühzeitige Planung. Zum einen sollte genau festgehalten werden, was dem Tod mit Daten und Online-Konten passieren soll – handschriftlich oder öffentlich bekundet. Zum anderen ist eine Liste nötig mit den Zugangsdaten zu allen wichtigen Konten und Diensten.
Es ist hilfreich, sich schon zu Lebzeiten eine vertrauenswürdige Person zu suchen (eine nahe Verwandte, ein enger Freund oder auch ein Notar oder eine Notarin), die den digitalen Nachlass für einen regelt. Diese Person kann auch angewiesen werden, bestimmte Daten zu löschen, die für die Nachwelt nicht erhalten bleiben sollen.
Weitere wichtige Tipps zur Verwaltung des digitalen Nachlasses haben wir hier <https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/digitales-erbe-wer-vorsorgt-erspart-hinterbliebenen-viel-muehe> und hier <https://www.srf.ch/audio/ratgeber/passwoerter-von-verstorbenen-wie-verwaltet-man-das-digitale-erbe?id=11455056> für Sie zusammengetragen.
Komplizierter wird es bei Daten, die bloss im Internet gespeichert sind – zum Beispiel bei einem Cloud-Anbieter oder einem sozialen Netzwerk. Dabei handelt es sich meist um persönlichkeitsrechtliche Belange, die nicht auf die Erben übergehen. Gibt es keine explizite Vollmacht, kann es für die Hinterbliebenen schwierig bis unmöglich werden, Zugriff auf solche Daten zu erhalten.
Rechtzeitige Planung ist wichtig
Um den digitalen Nachlass zu sichern, ist deshalb etwas besonders wichtig: Die frühzeitige Planung. Zum einen sollte genau festgehalten werden, was dem Tod mit Daten und Online-Konten passieren soll – handschriftlich oder öffentlich bekundet. Zum anderen ist eine Liste nötig mit den Zugangsdaten zu allen wichtigen Konten und Diensten.
Es ist hilfreich, sich schon zu Lebzeiten eine vertrauenswürdige Person zu suchen (eine nahe Verwandte, ein enger Freund oder auch ein Notar oder eine Notarin), die den digitalen Nachlass für einen regelt. Diese Person kann auch angewiesen werden, bestimmte Daten zu löschen, die für die Nachwelt nicht erhalten bleiben sollen.
Weitere wichtige Tipps zur Verwaltung des digitalen Nachlasses haben wir hier <https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/digitales-erbe-wer-vorsorgt-erspart-hinterbliebenen-viel-muehe> und hier <https://www.srf.ch/audio/ratgeber/passwoerter-von-verstorbenen-wie-verwaltet-man-das-digitale-erbe?id=11455056> für Sie zusammengetragen.