Die drei goldenen Regeln:
* Eine Videoüberwachung darf im Privatbereich nur eingesetzt werden, wenn mildere Massnahmen (z.B. Alarmanlage) nicht die nötige Sicherheit bringen.
* Der Eingriff in die Privatsphäre (z.B. von Besuchern oder Nachbar) muss verhältnismässig sein.
* Die Betroffenen Personen müssen informiert und einverstanden sein. Dies mit einem Hinweisschild, mindestens aber mündlich.
Das heisst also für die Kamera-Montage:
* Es darf nur das eigene Grundstück gefilmt werden.
* Verboten ist das Abfilmen von öffentlichem Grund, zum Beispiel das Trottoir vor dem Haus.
* Tabu ist auch das Nachbarhaus. Ausser die Nachbarn zeigen sich damit einverstanden. Unbedingt vorher abklären. Ansonsten handelt es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes.
Ebenfalls wichtig: Der Datenschutz
* Die Videodaten müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Übertragung von der Kamera ins Haus sollte verschlüsselt sein, sodass Hacker nicht ihr Unwesen treiben können.
* Videos dürfen nicht an Dritte abgegeben, geschweige denn im Netz verbreitet werden.
* Die Videos müssen regelmässig gelöscht werden. Die Regel besagt nach 24 Stunden. In Ausnahmefällen darf man die Daten auch länger behalten, zum Beispiel, wenn man in die Ferien verreist.
Auch Kamera-Attrappen können für Ärger sorgen
Passanten oder Besucher können nicht wissen, dass es sich lediglich um Attrappen handelt. Daher entsteht das gleiche Gefühl, wie wenn man tatsächlich gefilmt wird. De Betroffenen vernehmen quasi einen Überwachungsdruck und das schränkt ihr Persönlichkeitsrecht ein. Der eidgenössische Datenschutzbeauftrage empfiehlt Kamera-Attrappen für die Abschreckung von Einbrechern daher nicht.
Was kann man tun, wenn man ungewollt von privaten Überwachungskameras gefilmt wird?
* Suchen Sie das Gespräch mit dem Kamerabetreiber. Streitet er eine Verletzung der Privatsphäre ab oder möchte die Kameraeinstellung nicht ändern, können Sie bei ihm schriftlich ein Auskunftsgesuch stellen. Der Kamerabetreiber hat eine Informationspflicht und muss Ihnen mitteilen, welche Daten über Sie bearbeitet werden. Sie können auch verlangen, dass ihnen ein Videoausschnitt mit den betreffenden Aufnahmen ausgehändigt wird.
* Falls Sie tatsächlich betroffen sind, verlangen Sie, dass dies geändert wird. Nützt das nichts, bleibt der Gang zum Friedensrichter.
* Wenn der Nachbar Ihr Grundstück offensichtlich absichtlich filmt, können Sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen wegen Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
* Eine Videoüberwachung darf im Privatbereich nur eingesetzt werden, wenn mildere Massnahmen (z.B. Alarmanlage) nicht die nötige Sicherheit bringen.
* Der Eingriff in die Privatsphäre (z.B. von Besuchern oder Nachbar) muss verhältnismässig sein.
* Die Betroffenen Personen müssen informiert und einverstanden sein. Dies mit einem Hinweisschild, mindestens aber mündlich.
Das heisst also für die Kamera-Montage:
* Es darf nur das eigene Grundstück gefilmt werden.
* Verboten ist das Abfilmen von öffentlichem Grund, zum Beispiel das Trottoir vor dem Haus.
* Tabu ist auch das Nachbarhaus. Ausser die Nachbarn zeigen sich damit einverstanden. Unbedingt vorher abklären. Ansonsten handelt es sich um eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes.
Ebenfalls wichtig: Der Datenschutz
* Die Videodaten müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die Übertragung von der Kamera ins Haus sollte verschlüsselt sein, sodass Hacker nicht ihr Unwesen treiben können.
* Videos dürfen nicht an Dritte abgegeben, geschweige denn im Netz verbreitet werden.
* Die Videos müssen regelmässig gelöscht werden. Die Regel besagt nach 24 Stunden. In Ausnahmefällen darf man die Daten auch länger behalten, zum Beispiel, wenn man in die Ferien verreist.
Auch Kamera-Attrappen können für Ärger sorgen
Passanten oder Besucher können nicht wissen, dass es sich lediglich um Attrappen handelt. Daher entsteht das gleiche Gefühl, wie wenn man tatsächlich gefilmt wird. De Betroffenen vernehmen quasi einen Überwachungsdruck und das schränkt ihr Persönlichkeitsrecht ein. Der eidgenössische Datenschutzbeauftrage empfiehlt Kamera-Attrappen für die Abschreckung von Einbrechern daher nicht.
Was kann man tun, wenn man ungewollt von privaten Überwachungskameras gefilmt wird?
* Suchen Sie das Gespräch mit dem Kamerabetreiber. Streitet er eine Verletzung der Privatsphäre ab oder möchte die Kameraeinstellung nicht ändern, können Sie bei ihm schriftlich ein Auskunftsgesuch stellen. Der Kamerabetreiber hat eine Informationspflicht und muss Ihnen mitteilen, welche Daten über Sie bearbeitet werden. Sie können auch verlangen, dass ihnen ein Videoausschnitt mit den betreffenden Aufnahmen ausgehändigt wird.
* Falls Sie tatsächlich betroffen sind, verlangen Sie, dass dies geändert wird. Nützt das nichts, bleibt der Gang zum Friedensrichter.
* Wenn der Nachbar Ihr Grundstück offensichtlich absichtlich filmt, können Sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen wegen Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.