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Verkehrskontrolle: Das sind meine Rechte und Pflichten

Eine Verkehrskontrolle macht immer etwas nervös, auch wenn man nichts angestellt hat. Dieses ungute Gefühl wird kleiner, wenn man weiss, wie man sich in solchen Situationen richtig verhält und was die Polizei darf und was nicht.

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Darf mich die Verkehrspolizei immer und überall einfach so kontrollieren?

Besteht ein klarer Verdacht, Sie fahren zum Beispiel Schlangenlinien, darf Sie die Polizei immer und überall anhalten und kontrollieren.

Etwas anders ist es bei allgemeinen Verkehrskontrollen oder Stichproben. Diese sind nur auf öffentlichen Strassen erlaubt. Diese werden in der Verkehrsregelverordnung wie folgt definiert: «Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen.» Zu den öffentlichen Strassen können also zum Beispiel auch Besucherparkplätze vor einem Wohnblock gelten.


Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich kontrolliert werde?

Mit Höflichkeit und Charme kommt man weiter. Lassen Sie unfreundliches Verhalten oder Aggressionen. Polizistinnen und Polizisten sind in der Regel freundlich und schätzen, wenn Sie ihnen gleich begegnen.

Als Verkehrsteilnehmer haben wir eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Wir sind verpflichtet, Fahrausweis und Fahrzeugpapiere zu zeigen. Im Gegenzug müssen sich die Polizeiangehörigen in vielen Kantonen nicht ausweisen, denn die Uniform gilt als Ausweis. Steht eine Polizistin in Zivil vor Ihnen, können Sie auf jeden Fall einen Ausweis verlangen.


In welchen Fällen kann die Polizei von mir einen Alkoholtest verlangen?

Die Verkehrspolizei kann jederzeit einen Alkoholtest durchführen – auch ohne konkreten Verdacht. Wer sich weigert, wird zur Blutabnahme ins Spital gebracht. Verweigert man auch das, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldbusse. Der Fahrausweis wird für mindestens drei Monate entzogen.


Und wie ist das mit einem Drogentest?

Ein Drogentest darf nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden. Allerdings besteht dieser Verdacht schnell einmal. Blasse Hautfarbe oder rote Augen können ausreichen.


Kann ich mich gegen das Vorgehen von Verkehrspolizisten wehren?

In einigen Kantonen gibt es dafür spezielle Ombudsstellen. Hier <https://www.ombudsstellen.ch/ombudsadressen/> finden Sie die entsprechenden Adressen. Wichtig ist, dass Sie sich sofort an die Stelle wenden, denn sollte sie zu einer Beschwerde raten, muss diese innert zehn Tagen eintreffen.

Gibt es keine spezielle Ombudsstelle in Ihrem Kanton, wenden Sie sich an das kantonale Justiz-Departement.

Erstellen Sie auf jeden Fall ein Gedächtnisprotokoll, indem Sie notieren, was genau passiert ist. Nicht fehlen dürfen zudem Datum, Zeit, Ort, Namen der Polizisten und von allfälligen Zeugen.

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