Im Zivilgesetzbuch Artikel 323 <https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_323> steht, als erstes, dass der Lohn dem Lehrling gehört. In Absatz 2 allerdings heisst es dann, dass Eltern einen Beitrag an die Haushaltskosten verlangen können, wenn das Kind noch zu Hause lebt.
Kostgeld abgeben macht Sinn – aber nicht zu jedem Preis
Experten sind sich ausserdem einig, dass Kostgeld abgeben Sinn macht. So würden Jugendliche erfahren, was ein Haushalt kostet und merken, dass saubere Wäsche und ein voller Kühlschrank Arbeit bereiten und nicht gratis sind. Allerdings kommt es auch immer darauf an, wie hoch der Lehrlingslohn ist und welche Kosten das Kind tragen muss. Es wäre nicht fair, Kostgeld zu verlangen, wenn Ende Monat nichts mehr vom Lohn übrigbleibt.
Wie hoch soll das Kostgeld sein?
Im Artikel 323 ZGB <https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_323> steht, der Beitrag an den Haushalt müsse «angemessen» sein. Ein sehr dehnbarer Begriff. Und tatsächlich ist das Thema Kostgeld eine sehr individuelle Angelegenheit und hängt immer von verschiedenen Faktoren ab:
* Wie hoch ist der Lehrlingslohn?
* Welche Kosten trägt das Kind selbst?
* Wie ist die finanzielle Situation der Eltern?
All diese Komponenten müssen gegeneinander aufgerechnet werden. Und hier können die Rechnungsbeispiel der Budgetberatung Schweiz helfen.
Dort heisst es zum Beispiel:
* Bei einem Lohn unter 500 Franken, bezahlen die Jugendlichen kein Kostgeld, übernehmen dafür aber die meisten Kosten selbst, zum Beispiel für ÖV, Coiffeur, Lehrmittel, Ausgang und so weiter.
* Ab 550 Franken können die Kinder zusätzlich Kostgeld abgeben, empfohlen werden 20 bis 25 Prozent.
Die detaillierten Beispiel finden Sie in den Links unten. Es sei aber nochmals erwähnt: Es handelt sich hier nur um Vorschläge bzw. Leitplanken. Wichtig ist, dass das Kind auch noch etwas Geld auf die Seite legen kann.
Bestimmen Sie die Höhe des Kostgeldes gemeinsam
Um den Kostgeldbetrag zu definieren, sitzen Eltern und Kinder am besten zusammen.
* Listen Sie als erstes alle Ausgaben auf, die durch das Kind entstehen.
* Bestimmen Sie dann gemeinsam, welche Kosten das Kind selbst übernimmt.
* Achten Sie darauf, dass der oder die Jugendliche monatlich ein Betrag auf die Seite legen kann.
* Der Restbetrag, der übrig bleibt, zeigt dann schnell, ob überhaupt Kostgeld drin liegt. Und wenn ja: wieviel.
Dabei gibt es keine Regeln und Vorgaben. Jede Familie entscheidet selbst, wie sie das handhaben will. Zum Beispiel kann auch ein niedrigeres Kostgeld vereinbart werden, wenn das Kind dafür fixe, grössere Aufgaben im Haushalt übernimmt. Oder die Eltern verlangen mehr und legen für das Kind monatlich einen Batzen davon auf die Seite.
Kostgeld abgeben macht Sinn – aber nicht zu jedem Preis
Experten sind sich ausserdem einig, dass Kostgeld abgeben Sinn macht. So würden Jugendliche erfahren, was ein Haushalt kostet und merken, dass saubere Wäsche und ein voller Kühlschrank Arbeit bereiten und nicht gratis sind. Allerdings kommt es auch immer darauf an, wie hoch der Lehrlingslohn ist und welche Kosten das Kind tragen muss. Es wäre nicht fair, Kostgeld zu verlangen, wenn Ende Monat nichts mehr vom Lohn übrigbleibt.
Wie hoch soll das Kostgeld sein?
Im Artikel 323 ZGB <https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_323> steht, der Beitrag an den Haushalt müsse «angemessen» sein. Ein sehr dehnbarer Begriff. Und tatsächlich ist das Thema Kostgeld eine sehr individuelle Angelegenheit und hängt immer von verschiedenen Faktoren ab:
* Wie hoch ist der Lehrlingslohn?
* Welche Kosten trägt das Kind selbst?
* Wie ist die finanzielle Situation der Eltern?
All diese Komponenten müssen gegeneinander aufgerechnet werden. Und hier können die Rechnungsbeispiel der Budgetberatung Schweiz helfen.
Dort heisst es zum Beispiel:
* Bei einem Lohn unter 500 Franken, bezahlen die Jugendlichen kein Kostgeld, übernehmen dafür aber die meisten Kosten selbst, zum Beispiel für ÖV, Coiffeur, Lehrmittel, Ausgang und so weiter.
* Ab 550 Franken können die Kinder zusätzlich Kostgeld abgeben, empfohlen werden 20 bis 25 Prozent.
Die detaillierten Beispiel finden Sie in den Links unten. Es sei aber nochmals erwähnt: Es handelt sich hier nur um Vorschläge bzw. Leitplanken. Wichtig ist, dass das Kind auch noch etwas Geld auf die Seite legen kann.
Bestimmen Sie die Höhe des Kostgeldes gemeinsam
Um den Kostgeldbetrag zu definieren, sitzen Eltern und Kinder am besten zusammen.
* Listen Sie als erstes alle Ausgaben auf, die durch das Kind entstehen.
* Bestimmen Sie dann gemeinsam, welche Kosten das Kind selbst übernimmt.
* Achten Sie darauf, dass der oder die Jugendliche monatlich ein Betrag auf die Seite legen kann.
* Der Restbetrag, der übrig bleibt, zeigt dann schnell, ob überhaupt Kostgeld drin liegt. Und wenn ja: wieviel.
Dabei gibt es keine Regeln und Vorgaben. Jede Familie entscheidet selbst, wie sie das handhaben will. Zum Beispiel kann auch ein niedrigeres Kostgeld vereinbart werden, wenn das Kind dafür fixe, grössere Aufgaben im Haushalt übernimmt. Oder die Eltern verlangen mehr und legen für das Kind monatlich einen Batzen davon auf die Seite.