Im Prozess zum Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 hielt der Anwalt der an der Tat mitbeteiligten Frau am Freitag sein Plädoyer. Dieses umfasset 320 Seiten und dauerte fast 11 Stunden. Der Prozess der zweiten Instanz wurde angesichts dieses Marathonvortrages nicht wie vorgesehen am Freitag abgeschlossen, sondern geht am Montag weiter.
Dem dreiköpfigen Richtergremium lag ein Antrag eines der drei Anwälte vor, einen zusätzlichen Verhandlungstag anzuhängen. Mit einer Verlängerung des Prozesses soll den Prozessparteien genügend Zeit für Replik und Duplik eingeräumt werden.
Zu Unrecht wegen Mordbeteiligung verurteilt
Seine Mandantin sei zu Unrecht wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden, sagte der Anwalt zum Auftakt seines langen Vortrages. Die erste Instanz sei bei der Beurteilung der Schuld der Frau nur der Anklage und den Aussagen der beiden eigentlichen Mörder gefolgt. Die Frau sei nicht am Tatort gewesen und es gebe auch keine Beweise, dass sie bei der Planung der Tat eine führende Rolle gespielt habe. Der Anwalt verlangt für die Frau einen Freispruch in den Hauptanklagepunkten und lediglich eine Verurteilung in Nebenanklagepunkten.
Männer nur «Gehilfen»?
Die Verteidiger der beiden Haupttäter im Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 haben am Donnerstag vor dem Solothurner Obergericht für ihre Klienten eine Reduktion des Strafmasses gefordert. Beide waren von der ersten Instanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Er bestreite nicht, dass sein Klient auf brutale Weise mitgeholfen habe, drei Menschenleben auszulöschen, sagte der Anwalt des 36-jährigen, ehemaligen Spitzenleichtathleten. Sein Klient sei aber kein Gewohnheitsverbrecher, sondern ein Opfer seiner Drogensucht und der Drahtzieherin gewesen. Der Angeklagte sei kein schlechter Mensch, aber ein Mensch, der etwas Schlechtes getan habe und dies bereue.
Deshalb sei es angemessen, dass die lebenslängliche Freiheitsstrafe reduziert werde. Sein Mandant sei sich trotzdem bewusst, dass er mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen müsse, meinte der Anwalt weiter.
«Nur Gehilfe und teilweise Vollstrecker»
Auch der Verteidiger des zweiten Mörders stellte seinen Klienten in einem günstigen Licht dar. Der Mann sei nur Gehilfe und teilweise Vollstrecker gewesen und habe auf Anweisung gehandelt. Er habe keinen Ehrgeiz gezeigt, nur unregelmässig gearbeitet, keine Freundin gehabt und habe getrunken, wurde der 28-jährige, ungelernte Koch beschrieben.
Sein Verteidiger verlangte ebenfalls, dass die ausgesprochene Höchststrafe hinuntergesetzt wird. Anstelle einer lebenslänglichen Strafe soll sein Mandant mit 18 bis 20 Jahren Gefängnis bestraft werden.
«Einem fremden Plan gefolgt»
Davor hatte Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck lebenslängliche Freiheitsstrafen für alle drei Angeklagten verlangt. Er hielt sich mit seinem Antrag an das erstinstanzliche Urteil, welches von der Solothurner Staatsanwaltschaft nicht angefochten worden war.
Brodbeck beleuchtete dabei einen der zentralen Punkte des Prozesses, die Rolle der mitangeklagten 53-jährigen Frau. Diese war zwar bei der Tat nicht dabei gewesen, wurde aber als Drahtzieherin wie die beiden Männer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Von ihrer Persönlichkeit her sei sie als Einzige in der Lage gewesen, die Tat zu planen, sagte der Oberstaatsanwalt. Ihre Dominanz in dieser Gruppe liege auf der Hand, sie habe natürliche Autorität und viel Lebenserfahrung. Der Modus operandi der Tat deute darauf hin, dass die beiden Männer einem fremdem Plan gefolgt seien.
Letztes Plädoyer am Freitag
Die Verhandlung vor dem Solothurner Obergericht wird am Freitagmorgen mit dem letzten Plädoyer abgeschlossen. Als letzter Verteidiger stellt der Rechtsvertreter der an der Tat mitbeteiligten, 53-jährigen Frau seine Anträge. Die Urteile werden am 27. Januar eröffnet.