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Lukas Golder: «Ein Vertrauensbeweis für den Bundesrat»
Aus News-Clip vom 13.02.2022.
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Initiative Tierversuchsverbot Auch im vierten Anlauf gescheitert: Volk gegen Tierversuchsverbot

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» hat an der Urne Schiffbruch erlitten. Damit misslingt auch der vierte Anlauf, hierzulande ein Verbot für Tierversuche einzuführen.

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Aus dem Archiv: Wann sind Tierversuche erlaubt?
Aus SRF News vom 04.02.2022.
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Ein Blick auf vergangene Urnengänge zeigt: Das Tierversuchsverbot ist ein Abstimmungsklassiker. Bereits 1985 bis 1993 gab es drei Volksbegehren zum Thema. Alle wurden abgelehnt, zum Teil wuchtig.

Tierversuche in der Schweiz streng geregelt

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Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.

Die Zahl der Tierversuche in der Schweiz ist in den letzten Jahren zurückgegangen. 2020 wurden noch 556'000 Tiere für die Forschung eingesetzt. Gestiegen ist allerdings die Zahl der Versuche mit dem höchsten der vier Schweregrade – die Tiere werden dabei schwer belastet. Gegen 20'000 Tiere wurden für solche Versuche eingesetzt.

1985: Initiative rennt offene Türen ein

Über 70 Prozent Nein-Stimmen erntete 1985 die Volksinitiative «Abschaffung der Vivisektion», eingereicht von der Aktionsgruppe «Helvetia Nostra» um den Umweltschützer Franz Weber.

Die Initiative rannte halboffene Türen ein: Vor der Abstimmung hatten die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Schweizerische Naturforschende Gesellschaft «Ethische Grundsätze und Richtlinien für wissenschaftliche Tierversuche» vorgelegt. Und der Bundesrat hatte Kredite für ein Forschungsprogramm über Alternativen zu Tierversuchen gesprochen.

1992: Tierschutzgesetz räumt Bedenken aus

Die zweite Initiative 1992 ging einen sanfteren Weg als das radikale «Vivisektions»-Begehren: Sie nannte sich Volksinitiative «Zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (Weg vom Tierversuch!)». Das Konzept ging aber nur halbwegs auf: 56.4 Prozent der Stimmenden waren dagegen.

In seiner Botschaft hatte der Bundesrat auf das geltende Tierschutzgesetz verwiesen, das die Forderungen der Initiative bereits weitgehend erfülle.

1993: Kritik an Forschung überzeugt zu wenig

Der dritte Versuch 1993 fokussierte nicht nur auf das Tierwohl, sondern auch auf die Kritik an der medizinischen Forschung: Die in Tierversuchen getesteten Medikamente seien nicht sicher für Menschen, lautete eines der Argumente.

Als wiederkehrendes Beispiel wurde Contergan genannt, das für Labor-Nagetiere unschädlich war, aber bei ungeborenen Kindern schwerste körperliche Beeinträchtigungen verursachte. Die Abstimmenden liessen sich nicht überzeugen: Auch bei diesem Urnengang sagten 72.2 Prozent Nein.

Abstimmungsstudio, 13.02.2022, 12:00 Uhr ; 

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