Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» hat an der Urne Schiffbruch erlitten. Damit misslingt auch der vierte Anlauf, hierzulande ein Verbot für Tierversuche einzuführen.
Ein Blick auf vergangene Urnengänge zeigt: Das Tierversuchsverbot ist ein Abstimmungsklassiker. Bereits 1985 bis 1993 gab es drei Volksbegehren zum Thema. Alle wurden abgelehnt, zum Teil wuchtig.
1985: Initiative rennt offene Türen ein
Über 70 Prozent Nein-Stimmen erntete 1985 die Volksinitiative «Abschaffung der Vivisektion», eingereicht von der Aktionsgruppe «Helvetia Nostra» um den Umweltschützer Franz Weber.
Die Initiative rannte halboffene Türen ein: Vor der Abstimmung hatten die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Schweizerische Naturforschende Gesellschaft «Ethische Grundsätze und Richtlinien für wissenschaftliche Tierversuche» vorgelegt. Und der Bundesrat hatte Kredite für ein Forschungsprogramm über Alternativen zu Tierversuchen gesprochen.
1992: Tierschutzgesetz räumt Bedenken aus
Die zweite Initiative 1992 ging einen sanfteren Weg als das radikale «Vivisektions»-Begehren: Sie nannte sich Volksinitiative «Zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (Weg vom Tierversuch!)». Das Konzept ging aber nur halbwegs auf: 56.4 Prozent der Stimmenden waren dagegen.
In seiner Botschaft hatte der Bundesrat auf das geltende Tierschutzgesetz verwiesen, das die Forderungen der Initiative bereits weitgehend erfülle.
1993: Kritik an Forschung überzeugt zu wenig
Der dritte Versuch 1993 fokussierte nicht nur auf das Tierwohl, sondern auch auf die Kritik an der medizinischen Forschung: Die in Tierversuchen getesteten Medikamente seien nicht sicher für Menschen, lautete eines der Argumente.
Als wiederkehrendes Beispiel wurde Contergan genannt, das für Labor-Nagetiere unschädlich war, aber bei ungeborenen Kindern schwerste körperliche Beeinträchtigungen verursachte. Die Abstimmenden liessen sich nicht überzeugen: Auch bei diesem Urnengang sagten 72.2 Prozent Nein.