Die Umsetzung der Mindestbesteuerung muss in der Schweiz mit einer Verfassungsänderung erfolgen. Die Vorlage ist ein obligatorisches Referendum. Das Volk wird am 18. Juni 2023 darüber abstimmen.
Ziel der Vorlage
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und die Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen die Regeln zur Besteuerung von grossen Unternehmensgruppen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft anpassen. Gemeinsam wurde im Oktober 2021 ein entsprechendes Projekt verabschiedet, die Schweiz hat sich ihm mit rund 140 Staaten angeschlossen. Diese Staaten haben sich dazu bekannt, dass grosse, international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 Prozent Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen sollen. In der Schweiz werden diese 15 Prozent teilweise nicht erreicht.
Abstimmungstext
Das ist neu
Bundesrat und Parlament wollen mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ermöglichen, dass die neuen Besteuerungsregeln für grosse Unternehmensgruppen auch in der Schweiz umgesetzt werden können. Die Übergangsbestimmung für die Umsetzung der Mindestbesteuerung macht dem Bundesrat für die Verordnung unter anderem folgende Vorgaben: Um die Differenz zwischen einer tieferen Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent auszugleichen, erhebt der Bund eine Ergänzungssteuer. Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer, der Bund bekommt 25 Prozent. Bei einem Nein könnten andere Staaten die Differenz zwischen der tieferen Steuerbelastung und der Mindestbesteuerung von 15 Prozent enziehen.
Drei Argumente dafür
- Da die betroffenen Unternehmensgruppen die Steuer ohnehin entrichten müssen, wird mit der Ergänzungssteuer sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.
- Mit dem gewählten Verteilschlüssel können die zusätzlichen Einnahmen vor allem dort eingesetzt werden, wo die zusätzliche Steuerbelastung die Standortattraktivität am stärksten beeinträchtigt.
- Dank der Verfassungsänderung kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer bereits 2024 mit einer Verordnung einführen.
Drei Argumente dagegen
- Die Gegner stören sich daran, dass 75 Prozent davon an die Kantone gehen und dass das Geld unter den Kantonen nicht besser verteilt wird.
- Ebenfalls wird betont, dass die Schweiz bei einem Nein nicht viel zu verlieren hat (also «Figgi und Müli», zwei Optionen zugleich offen haben), weil die Mindeststeuer ohnehin kommen würde.
- Kritisiert wird zudem, dass ein Teil der Mehreinnahmen nicht an Entwicklungsländer im Globalen Süden fliesst. Diese Idee wurde im Parlament versenkt.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen eine Annahme der Verfassungsänderung. Im Nationalrat sprachen sich 127 Mitglieder dafür aus, 59 dagegen, 10 enthielten sich. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 38 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.