Teilrevision Steuergesetz
Kanton Schaffhausen: Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern
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JA
21'673 Stimmen
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NEIN
10'132 Stimmen
Die Schaffhauser Stimmbevölkerung stimmt einer Änderung des Steuergesetzes mit 68.1 Prozent deutlich zu. International tätige Unternehmen mit Sitz in Schaffhausen können so freiwillig mehr Steuern bezahlen. Die Stimmbeteiligung betrug fast 76 Prozent.
Hintergrund für die Anpassung ist eine Bestrebung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD: Sie möchte eine internationale Mindestbesteuerung von 15 Prozent einführen. Dies ist mehr als eine Firma in Schaffhausen aktuell bezahlt.
Gesetz soll Bestrafung vorbeugen
Ausländische Steuerbehörden könnten nun eingreifen und die Muttergesellschaft einer im Kanton angesiedelten Firma bestrafen. Der neue Gesetzesartikel beugt jetzt einer solchen Bestrafung vor: Internationale Unternehmen mit Sitz in Schaffhausen können einen Antrag auf Zusatzbesteuerung stellen.
Schaffhausen gewinnt an Konkurrenzfähigkeit.
Finanzvorsteherin Cornelia Stamm-Hurter zeigt sich erleichtert: «Schaffhausen gewinnt an Konkurrenzfähigkeit.» Bei einer Ablehnung wäre eine Chance vertan worden. Das Vertrauen in die Regierung und den Kantonsrat sei vorhanden gewesen und man habe verstanden, dass die Änderung klar nötig gewesen sei. Tatsächlich war die Änderung kaum umstritten, es gab praktisch keinen Abstimmungskampf.
Gemäss dem Regierungsrat und einer Mehrheit des Parlamentes können betroffene Unternehmen und Arbeitsplätze so im Kanton gehalten werden. Linke Parteien kritisierten die Anpassung als «unfair»: Grundsätzlich, so ihre Argumentation, sollten Steuern in dem Land bezahlt werden, in welchem der Gewinn erzielt worden sei.