- Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsst den Volksentscheid und zeigte sich erfreut, dass auch alle Kantone der Vorlage zugestimmt haben.
- Die Vorlage zur «Ehe für alle» werde wohl am 1. Juli 2022 in Kraft treten, sagte Keller-Sutter weiter.
Justizministerin Karin Keller-Sutter hat nach dem deutlichen Ja zur «Ehe für alle» eine rasche Umsetzung der neuen Bestimmungen in Aussicht gestellt. Die neuen Regeln sollen demnach voraussichtlich per 1. Juli 2022 in Kraft treten. «Ab diesem Zeitpunkt sollen gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten dürfen», sagte Keller-Sutter vor den Medien in Bern. Eingetragene Partnerschaften könnten auf diesen Zeitpunkt hin in Ehen umgewandelt werden.
Es seien noch Anpassungen auf Verordnungsstufe notwendig. Klar sei: «Wer sich liebt und heiraten will, soll dies künftig tun dürfen – egal in welcher Konstellation.» Der Bundesrat begrüsse den Volksentscheid, hielt die Justizministerin weiter fest. «Der Staat soll Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privatleben zu gestalten haben.»
«Leihmutterschaft ist verfassungsmässig verboten»
Das Ja zur «Ehe für alle» sei eine «Form der Anerkennung durch die Gesellschaft». Nicht betroffen vom Entscheid sei die religiöse Ehe. Weiteren Erleichterungen für gleichgeschlechtliche Paare wie die im Raum stehende Leihmutterschaft gab Keller-Sutter dagegen eine Absage: «Die Leihmutterschaft ist verfassungsmässig verboten.» Sie sehe keinen Spielraum.
Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, gab zu bedenken, dass die Schweizer Behörden heute mit schwierigen rechtlichen Fragen um ausländische Leihmütter konfrontiert seien. «Der Gesetzgeber muss sich damit befassen.» Klären dürfte das Parlament weitere sozialversicherungsrechtliche Fragen um die «Ehe für alle», die explizit nicht in der nun angenommenen Vorlage Eingang fanden. So hat beispielsweise die nicht gebärende Frau eines lesbischen Paares vorerst keinen Anspruch auf einen zweiwöchigen Mama-Urlaub.