50'000 Franken ans Tennisturnier SwissIndoors, 185'000 Franken für die TV-Sendung Musikantenstadel oder 150'000 Franken ans Musical Lion King: Die Basler Regierung vergibt grosszügig Gelder aus dem Lotteriefonds an kommerzielle Veranstaltungen. Und dies obwohl in der Bundesverfassung steht, dass Lotteriefonds-Gelder nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden dürfen.
Das Basler Justizdepartement wollte die umstrittene Praxis im Sommer 2014 legalisieren und die Verordnung zum Swisslosfonds revidieren. Damit rief sie aber die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Das Bundesamt für Justiz kritisierte die Basler Verordnung. Diese dehne den Begriff «gemeinnützig» unzulässig aus. Die interkantonale Lotteriekommission intervenierte.
Die Unterstützung von gewinnorientierten Unternehmen mit Lotteriegeldern ist höchstens noch in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Jetzt korrigiert die Basler Regierung ihre Verordnung: Neu genügt es nicht mehr, wenn Projekte im «Interesse der Allgemeinheit liegen», Lotteriegelder dürfen ausschliesslich für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke eingesetzt werden. «Die Unterstützung von gewinnorientierten Unternehmen mit Lotteriegeldern ist höchstens noch in absoluten Ausnahmefällen möglich», sagt Manuel Richard, Direktor der Aufsichtsbehörde, der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission Comlot.
Ein Hintertürchen lässt sich die Basler Regierung aber offen: Gewinnorientierte Institutionen dürfen weiterhin unterstützt werden. Allerdings müssen diese die Lotteriegelder ausschliesslich für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke einsetzen. Für Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Sankt Gallen ist damit aber klar, dass die Basler Regierung ihre Praxis korrigieren muss: Veranstaltungen wie das Musikantenstadel oder das Tennisturnier Swiss Indoors seien «nicht ausschliesslich gemeinnützig, deshalb ist eine Vergabe von Lotteriegeldern an diese problematisch.»
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)