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Ueli Maurer: «Wer 5 Millionen erhält, soll auch eine Eigenleistung erbringen»
Aus News-Clip vom 10.03.2021.
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Covid-19-Gesetz Härtefälle: Ständerat stoppt «Ausgabenrausch» des Nationalrats

  • Nach zwei emotionalen Marathondebatten ging heute das Feilschen um das Covid-19-Gesetz im Ständerat weiter.
  • Im Fokus stehen bei der Differenzbereinigung die Finanzhilfen für Härtefälle.
  • Der Ständerat will weit weniger Geld sprechen als der Nationalrat.

Der Ständerat hat verschiedene Ausweitungen des Härtefallprogramms durch den Nationalrat abgelehnt. Beispielsweise will er bei der Definition von Härtefällen beim geltenden Recht bleiben: Ein Härtefall liegt demnach vor, wenn der Umsatzeinbruch in der Coronakrise mehr als 40 Prozent beträgt. Der Nationalrat will die Schwelle auf 25 Prozent senken.

Christian Levrat (SP/FR), Präsident der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), mahnte dass die Kosten für die Massnahmen im Auge behalten werden müssten. Alleine dieser Entscheid des Nationalrats koste die Steuerzahlenden weitere 3.5 Milliarden Franken.

Der Nationalrat hat sich in einen Ausgabenrausch gesteigert. Wir brauchen jetzt die Unaufgeregtheit des Ständerates, um das wieder etwas einzumitten.
Autor: Ueli Maurer Bundesrat

Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «Ausgabenrausch» des Nationalrats, der verhindert werden müsse: «Ich würde einmal sagen, er hat sich in einen Ausgabenrausch gesteigert. Wir brauchen jetzt die Unaufgeregtheit des Ständerates, um das wieder etwas einzumitten.» Die grosse Kammer habe die Kosten für die Härtefallhilfen am Montag insgesamt um weitere fast 10 Milliarden Franken erhöht.

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Ueli Maurer: «Der Nationalrat hat sich in einen Ausgabenrausch gesteigert»
Aus News-Clip vom 10.03.2021.
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Ständerat erhört Maurers Warnruf

Der Ständerat hält auch bei neu gegründeten Unternehmen daran fest, dass nur Unternehmen berücksichtigt werden, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden. Der Nationalrat will dieses Datum streichen, was Mehrausgaben von rund 220 Millionen Franken bedeuten würde.

Budget 2021: Nachtragskredite von fast 14.4 Milliarden bewilligt

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Das Parlament will zur Bewältigung der Corona-Pandemie weitere rund 14.4 Milliarden Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat entsprechende Nachtragskredite zum Budget 2021 bewilligt.

Dabei fallen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6.3 Milliarden Franken) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken) am meisten ins Gewicht.

Die Kredite waren sowohl in der vorberatenden Finanzkommissionen als auch in den Räten weitgehend unbestritten.

Weiter hält der Ständerat daran fest, dass Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken unter gewissen Bedingungen die erhaltenen À-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zurückzahlen müssen. Unternehmen, die einen operativen Jahresgewinn erzielen, sollen keine À-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Der Nationalrat ist da anderer Meinung.

Keine Zusatzhilfe für Festivals

Eine Ausweitung des Erwerbsausfalls für die Eventbranche lehnt der Ständerat ab. Anders als der Nationalrat will er den Veranstaltungsbereich im laufenden Jahr nicht mit zusätzlichen 350 Millionen Franken unterstützen. Dieser Entscheid fiel stillschweigend.

Knapp mit 22 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt hat der Ständerat auch den Ausbau der Coronahilfen für Selbstständige.

Festgehalten hat der Ständerat daran, die Unterstützung der Sportklubs zu vereinfachen. Um einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge zu kommen, sollten die Klubs nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden, wenn sie Unterstützungsgelder beantragen. Das lehnte der Nationalrat deutlich ab.

Offene Fragen beim Impfpass

Offene Fragen gibt es unter anderem noch beim Impfpass. Zwar sind sich die Räte einig, dass geimpfte Personen von allfälligen Quarantänemassnahmen befreit werden sollen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis notwendig. Der Ständerat schlägt vor, dass der Bundesrat die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen sicherstellt und diese international anerkennen lässt.

Erleichterungen sieht das Parlament bei den politischen Rechten vor. So sollen nicht nur bei Referenden, sondern auch bei Volksinitiativen die gesammelten Unterschriften auch ohne Stimmrechtsbescheinigung innerhalb der Fristen eingereicht werden können. Der Ständerat folgte oppositionslos dem Beschluss des Nationalrats.

Die Vorlage geht jetzt mit zahlreichen Differenzen zurück an den Nationalrat, der am Donnerstag wieder an der Reihe ist.

SRF 4 News, 10.03.2021, 11:00 Uhr ; 

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