Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat sich bei den prognostizierten AHV-Ausgaben verschätzt. Im Jahr 2033 dürften die Zahlungen um rund 4 Milliarden Franken geringer ausfallen, was etwa 6 Prozent unter den ursprünglichen Schätzungen liegt.
Letzte Woche wurden fünf Beschwerden gegen die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters eingereicht. Nun muss sich die Justiz mit der Frage befassen, ob diese Abstimmung für ungültig erklärt werden soll.
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Wieder abstimmen ...
Für Céline Amaudruz, Nationalrätin und Vizepräsidentin der SVP, wirft der Fall Fragen auf. Während sie selbst für eine Erhöhung des Rentenalters war, betont sie in einem Interview mit dem Westschweizer Radio RTS die Bedeutung der direkten Demokratie. «Wenn das Ergebnis 50.5 Prozent beträgt und die Öffentlichkeit der Meinung ist, dass sie nicht in der Lage war, ordnungsgemäss abzustimmen, dann müssen wir die Abstimmung wiederholen, wenn es offensichtliche Fehler gibt. Aber das hat die Justiz zu entscheiden».
... ist nicht so einfach
Laut Vincent Martenet, Rechtsprofessor an der Universität Lausanne, ist es jedoch nicht so einfach, eine Abstimmung zu annullieren: Der grundlegende Fehler muss schwerwiegend genug sein, das Ergebnis der fraglichen Abstimmung muss knapp gewesen sein und die entsprechende Abstimmung darf nicht zu weit zurückliegen.
Personelle Konsequenzen?
Auf die Frage, ob dieser Fehler personelle Konsequenzen nach sich zieht, antwortete Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider mit Verweis auf die Administrativuntersuchung, welche aufzeigen soll, was passiert ist. «Dann werde ich alles tun, um zu klären, ob eine disziplinarische Untersuchung notwendig ist oder nicht.»
Nicht der erste Fehler
In den letzten zehn Jahren hat die Regierung mindestens drei Fehlkalkulationen in solch politischen Fragen eingeräumt, wie SWI swissinfo.ch schreibt. Letztes Jahr unterlief dem Bundesamt für Statistik ein Programmierfehler, der dazu führte, dass die Stärke der politischen Parteien am Wahlsonntag falsch ausgewiesen wurde. 2019 stellte die Regierung fest, dass sie im Vorfeld der «Heiratsstrafe»-Abstimmung 2016 geschätzt hatte, dass nur 80'000 Paare von ebenjener betroffen seien. Tatsächlich waren es aber 454'000 Paare.
Prognosen sind bekanntermassen problematisch und komplex. «Fehler passieren jedem. Beunruhigend ist die Überzeugung, mit der vermeintlich felsenfeste Zahlen prognostiziert werden, obwohl sie oft auf vielen Annahmen, Formeln und unzureichenden Daten beruhen», so Sean Müller, Politikwissenschaftler mit Spezialisierung auf direkte Demokratie an der Universität Lausanne.
Vertrauen wiederherstellen
Giuliano Bonoli, Professor für Sozialpolitik an der Universität Lausanne, teilt diese Meinung. «Vorhersagen sind immer mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen», sagte er gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Radio der italienischen Schweiz RSI.
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