Nach dem Bekanntwerden der fehlerhaften Prognosen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur finanziellen Lage der AHV waren die Forderungen schnell da: Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz legten Beschwerde gegen die AHV-21-Abstimmung von 2022 ein. Der Grund: Die Frauen seien mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden.
Nur wenige Beschwerden
Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard, prognostizierte gegenüber den Zeitungen der CH-Media eine regelrechte Beschwerdeflut. Doch eine Umfrage von SRF zeigt nun: Lediglich fünf Beschwerden sind eingegangen.
Die dreitägige Frist endete vergangenen Freitag. Es zeigt sich: In den Kantonen Bern, Zürich, Neuenburg, Waadt und Genf ging jeweils eine Beschwerde ein. Die übrigen Kantone* meldeten keine eingegangenen Beschwerden.
Auch 2018 wenige Beschwerden
Zum Vergleich: Bei der Volksinitiative gegen die sogenannte Heiratsstrafe gingen 2018 acht Beschwerden ein. Auch da blieb die Flut an Beschwerden aus. Trotzdem wurde sie 2019 für ungültig erklärt.
Beschwerdeflut hin oder her. Die Justiz muss sich nun ungeachtet der Anzahl eingegangener Beschwerden mit der Frage auseinandersetzen, ob die Abstimmung für ungültig erklärt werden soll oder nicht.
*ausgenommen Kanton Glarus. Glarus konnte zum Zeitpunkt der Umfrage noch keine Auskunft über die eingegangenen Beschwerden machen.