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«dialog» Der Wunsch nach Selbstbestimmung: Wie Sterbehilfe bewegt

Die Freitodbegleitung gilt als kontroverses und auch sehr intimes Thema. Erlaubt die Sterbehilfe einen Tod in Würde oder ist es ein ethisches Dilemma?

Mit der Suizidkapsel «Sarco» ist das Thema der Sterbehilfe in den vergangenen Wochen wieder in den Vordergrund gerückt. Dabei handelt es sich um ein Hightech-Gerät, in welches man sich hineinlegen kann. Per Knopfdruck kann man selbst Stickstoff ausschütten lassen kann und stirbt schliesslich. Die Behörden in der Schweiz haben bisher die Zustimmung zu diesem Gerät verweigert.

Wenn eine schwerkranke Person sich dazu entscheidet, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, hat sie meist eine lange und beschwerliche Reise hinter sich, Schmerzen, die für Aussenstehende nur schwer fassbar sind.

Wie schwer diese letzten Schritte zur Sterbehilfe sein können, zeigen zwei Reportagen von SWI swissinfo.ch: Sie zeigen zwei Schicksale von zwei Schwerkranken aus Japan. Beide unheilbar krank, beide trotz Volljährigkeit vollständig abhängig von der Obhut ihrer Eltern. Yoshi (Name geändert) und Aina meldeten sich beide bei der Sterbehilfe-Organisation Lifecircle in der Schweiz an. Während in ihrem Heimatland die Freitodbegleitung verboten ist, ist in der Schweiz die passive Sterbehilfe legal.

Gesetzliche Einschätzung

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Das Bundesamt für Justiz schreibt dazu:

Eine direkte aktive Sterbehilfe, also dass Dritte etwa absichtlich eine Spritze, welche zum Tode führt, verabreichen, ist in der Schweiz strafbar, da es gegen Artikel 111 (Vorsätzliche Tötung), Artikel 113 (Totschlag) oder Artikel 114 (Tötung auf Verlangen) StGB verstösst.

Die indirekte aktive Sterbehilfe, etwa das Verabreichen von Morphium, was zur Linderung eines Leidens helfen kann und bei dem ein «möglicherweise früher eintretender Tod» in Kauf genommen wird, ist im StGB nicht ausdrücklich geregelt, jedoch grundsätzlich erlaubt. Auch die Richtlinien über die Sterbehilfe der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften betrachten dies als zulässig.

Passive Sterbehilfe, also den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen ist ebenfalls gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber als erlaubt angesehen.

Die Beihilfe zum Selbstmord ist dann strafbar, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geschieht (Artikel 115 StGB). Wenn es darum geht, eine tödliche Substanz zu vermitteln, welche freiwillig eingenommen wird und keine selbstsüchtigen Motive vorhanden sind, ist es nicht strafbar.

Es sind zwei bewegende Schicksale mit vollkommen unterschiedlichen Enden. Während Yoshi, welcher an der Muskelkrankheit ALS litt, freiwillig aus dem Leben schied, entschied sich Aina im letzten Moment dagegen und kehrte mit ihrem Vater nach Japan zurück.

Tod als politisches Statement

Ein prominenter Fall des begleiteten Freitodes war jener des schweizerisch-französischen Filmemachers Jean-Luc Godard. Er gilt als einer der prägendsten Filmregisseure der Geschichte und entscheid 2022, mit 91 Jahren freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Dies tat er in Rolle im Kanton Waadt. Wenn er zu krank sei, wolle er nicht mehr in einer Schubkarre herumgetragen werden, sagte er dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) in einem Interview kurz vor seinem selbstgewählten Lebensende. Sein Tod kann durchaus als ein politisches Statement gelesen werden, da zu diesem Zeitpunkt in Frankreich eine intensive Debatte über Sterbehilfe geführt wurde.

Entscheidung im hohen Alter

Mithilfe des Vereins Exit Deutsche Schweiz schieden 2023 1252 Mitglieder freiwillig aus dem Leben, 11 Prozent mehr als noch 2022. Das Durchschnittsalter lag bei den Frauen bei 80.7 Jahren, bei den Männern bei 79 Jahren. In diesem Alter sind Menschen sehr oft auf Hilfe von aussen angewiesen, sei es durch die eigenen Verwandten oder in einem Pflegeheim. Doch was, wenn man, von Altersgebrechen geplagt, sterben möchte und das Pflegeheim das verbietet? Im Kanton Graubünden soll diese Frage in einem Gesetz geregelt werden:

Wunsch nach Selbstbestimmung

Bei der passiven Sterbehilfe geht es für die Betroffenen besonders um eines: Selbstbestimmung. Den Sterbenden diese Wahlfreiheit zu geben, das ist die Motivation, welche Alois Carnier antreibt. Er ist Regionalleiter Ostschweiz bei Exit Deutsche Schweiz. Im Interview mit SRF spricht er darüber, welche Gefühle er hat, wenn er einem Patienten oder einer Patientin die Sterbemedikamente reicht und in welchen Fällen er den Freitodwunsch nicht genehmigen kann.

Suizidgedanken? Hier finden Sie Hilfe

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  • Dargebotene Hand, Tel. 143, (143.ch)
  • Angebot der Pro Juventute: Tel. 147, (147.ch)

SRF 4 News, 17.07.2024, 17:00 Uhr;kobt

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