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Rechtslage Ist das «Zahlen nur mit Karte» in der Schweiz erlaubt?

Eine Westschweizer Restaurantkette will kein Bargeld mehr annehmen. Doch ist diese Praxis legal?

Bei der Kette «Le Pain Quotdien» ist es seit kurzem nicht mehr möglich, mit Bargeld zu bezahlen. Das Unternehmen, das in der Schweiz zehn Fillialen mit Bäckereien und Restaurants betreibt, hat dies im vergangenen Dezember beschlossen, wie das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichtet.

Diese Ankündigung sorgte in der Welschschweiz für Aufregung. Verschiedene Branchenverbände sind der Ansicht, in der Schweiz schreibe die Gesetzgebung vor, dass das Bezahlen mit Bargeld erlaubt sein müsse. Anders sehen dies die kantonalen Behörden und berufen sich dabei auf die Wirtschaftsfreiheit.

«Rechtsmittellage ist klar»

Philipp Fischer, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Bankenrecht und Leiter der juristischen Fakultät der Universität Genf, unterstützt die Argumentation der Behörden, wie er gegenüber RTS sagt.

«Die Rechtsmittellage im Schweizer Recht ist relativ klar. Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) besagt, dass jede Person Zahlungen in bar oder mit Banknoten annehmen muss. Es handelt sich hier jedoch um eine sogenannte dispositive Rechtsvorschrift. Die Parteien können also davon abweichen», erklärt er.

Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel

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Artikel 3: Annahmepflicht

  1. Jede Person ist gehalten, bis zu 100 schweizerische Umlaufmünzen an Zahlung zu nehmen. Umlauf-, Gedenk- und Anlagemünzen werden von der Schweizerischen Nationalbank und den öffentlichen Kassen des Bundes unbeschränkt zum Nennwert angenommen.
  2. Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.
  3. Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.

Das heisst: Wenn am Eingang eines Geschäfts ein Schild darauf hinweist, dass nur Kartenzahlungen akzeptiert werden, «wird diese Zahlungsmodalität in den Vertrag eingebaut und vom Kunden implizit akzeptiert».

Auch eine soziale Dimension

Fischer geht davon aus, dass sich die von «Le Pain Quotidien» eingeführte Praxis ausbreiten wird, weil die digitalen Zahlungsmittel immer populärer werden. Aber er gibt auch zu bedenken, dass die finanzielle Inklusion dabei nicht vergessen werden dürfe. «Nicht jeder hat zwangsläufig Zugang zu diesen neuen Zahlungsmitteln. Die Beibehaltung der Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, hat daher eine gewisse soziale Dimension.»

Digitale Zahlungen könnten zudem zum Problem werden wegen des Datenschutzes oder bei Cyberattacken , «während die bare Münze und die raschelnden Scheine in unserer Tasche es ermöglichen, Schulden unter allen Umständen zu begleichen».

RTS Forum / 23.01.2025 / 19:00

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