Elektronische ID
Eidg. Vorlage: Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
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JA
984'611 Stimmen
-
NEIN
1'778'014 Stimmen
- Das Schweizer Stimmvolk hat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste deutlich abgelehnt. 64.4 Prozent der Stimmenden sagten Nein.
- Kein einziger Kanton hat der Vorlage zugestimmt.
- Streitpunkt bei der Vorlage war die Aufgabe von Privaten bei der vorgeschlagenen E-ID-Lösung.
Die Gegner der Volage hätten es geschafft, einen Schwachpunkt der Vorlage konsequent anzugreifen, sagt Lukas Golder, Politologe von gfs.bern im SRF-Abstimmungsstudio. Dabei handelte es sich um das Misstrauen gegenüber Konzernen. «Man hatte schnell das Gefühl: Die Vorlage funktioniert in dieser Weise vielleicht nicht so richtig», sagt Golder.
Die Diskussion beim E-ID-Gesetz sei sehr viel grundsätzlicher gewesen als diejenige beim biometrischen Pass 2009. Damals stimmten 50.1 Prozent dazu. Heute habe man aber grundsätzlich über eine Kosten-Nutzen-Frage entschieden, sagt Lukas Golder. Den Nutzen habe man dabei nicht sehr klar darlegen können, den Schaden – Missbrauch von Daten – hingegen schon.
Die Vorlage hätte ermöglichen sollen, im Internet mit einer elektronischen Identität schneller und sicherer Waren oder Dienstleistungen zu beziehen oder Behördengänge zu erledigen. Grundsätzlich hatte kaum jemand etwas daran auszusetzen. Umstritten war aber die Rollenteilung von Staat und Privaten im E-ID-Gesetz.
Abstimmungstext
National- und Ständerat verabschiedeten das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste im Herbst 2019 mit deutlichen Mehrheiten.
Abstimmung wegen Referendum
Dagegen ist das Referendum ergriffen worden. Es wurde von der Digitalen Gesellschaft lanciert und wird von SP, Grünen, Piratenpartei, VPOD, Internet Society Switzerland, Verein Public Beta, Grundrechte.ch sowie Seniorenorganisationen unterstützt.
Die Gegner kritisierten vor allem die Rolle der privaten Unternehmen, welche die E-ID ausstellen sollen. Gemäss Gesetz wären die Bundesbehörden lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen. Eine E-ID sei aber nur dann vertrauenswürdig, wenn sie staatlich sei, so die Gegner.
Verschiedene Kontrollmechanismen
Die Befürworter des E-ID-Gesetzes verweisen dagegen auf die strengen Datenschutzvorschriften. Das Parlament habe den Datenschutz noch verstärkt. Auch der Eidgenössische Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte (Edöb) setzte sich für die Vorlage ein – auch weil dessen Rolle mit dem Gesetz gestärkt worden wäre.
Gemäss Gesetz hätte eine staatliche Kommission für die Anerkennung der Aussteller von E-ID zuständig sein und diese beaufsichtigen sollen. Die Anbieter einer E-ID hätten die Daten zur Person und Transaktion nicht zusammenführen oder für andere Zwecke verwenden dürfen. Die Transaktionsdaten hätten nach sechs Monaten gelöscht werden müssen.