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Ensi: Strafanzeige gegen Mitarbeiter im AKW Leibstadt
Aus Schweiz aktuell vom 04.09.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 39 Sekunden.

Gefälschte Protokolle Strafanzeige gegen Mitarbeiter des AKW Leibstadt

  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi hat Strafanzeige eingereicht gegen einen Mitarbeiter des Kernkraftwerks Leibstadt.
  • Bereits Anfang Jahr informierte das Ensi darüber, dass dieser Mitarbeiter Daten in Prüfprotokolle eingetragen hatte, ohne die Prüfung durchgeführt zu haben.
  • «Weiterführende Abklärungen weisen jetzt darauf hin, dass der Mitarbeiter die Prüfprotokolle von weiteren Strahlenmessgeräten gefälscht hat», schreibt das Ensi auf seiner Webseite.
  • Wegen den Vorfällen hat das Ensi Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet.

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Ensi reicht Strafanzeige gegen AKW-Mitarbeiter ein
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 04.09.2019. Bild: Keystone
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Nach dem Bekanntwerden des Vorfalls hat das Kernkraftwerk Leibstadt alle 349 Messgerät überprüft, für die der Angestellte zuständig war. Bei 168 Strahlenmessgeräten seien «mit grosser Wahrscheinlichkeit» Protokolle gefälscht worden, schreibt das Ensi.

Bei 72 weiteren Messgeräten wurden ebenfalls Hinweise gefunden, dass bei den Protokollen nicht alles stimme. Obwohl die Protokolle nicht stimmten: Die Messgeräte hätten funktioniert, dies habe die Überprüfung der Geräte ergeben, schreibt das Ensi. Die Sicherheit des Atomkraftwerks sei deswegen immer gewährleistet gewesen.

3200 Strahlenmessgerät überprüft

Im Kraftwerk wurden seitdem Protokolle aller anderen rund 3200 Strahlenmessgeräte überprüft. Also auch diejenigen, für welche andere Angestellte zuständig sind. «Dabei wurden keine Fehler entdeckt», betont Michael Kessler, Kraftwerksleiter des AKW Leibstadt auf Anfrage.

Der Angestellte ist seit Januar freigestellt. Zum Motiv des Mitarbeiters kann Kraftwerksleiter Michael Kessler auf Anfrage nichts Näheres sagen.

Mit dem Fall muss sich nun die Bundesanwaltschaft beschäftigen. Diese ist gemäss Kernenergiegesetz für solche Fälle zuständig. Gemäss Gesetz kann der Angestellte mit Busse oder Gefängnis bestraft werden.

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