- Eine breite parlamentarische Allianz macht Front gegen die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot».
- Die Initiative bewirtschafte ein Scheinproblem, ignoriere bestehende Regeln und schüre gesellschaftliche Spannungen.
- Dem Komitee gehören Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller Couleur an. Als Co-Präsident fungiert unter anderen der ehemalige SVP-Nationalrat Claudio Zanetti (ZH).
- Volk und Stände entscheiden am 7. März 2021 über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».
Die Initiative ziele «in Wahrheit» direkt auf Menschen islamischen Glaubens. Statt zum Zusammenleben beizutragen, spalte sie die Gesellschaft, so das parlamentarische Komitee «Nein zu staatlichen Kleidervorschriften». Zielführend sei das Volksbegehren ebenfalls nicht, da sie kein reales Problem löse.
In der Schweiz gäbe es gemäss den Gegnern und Studien keine Burka-Trägerinnen, also Frauen mit einem Sichtgitter im Schleier. Nikab-Trägerinnen gibt es 20 bis 30. Diese seien im Westen sozialisiert, überdurchschnittlich gebildet und trügen den Schleier ohne Sichtgitter aus eigener Überzeugung. Keineswegs stellten sie eine «Speerspitze des Islam» dar. Die Zahl ist in den letzten Jahren konstant.
Komitee: «Populistische Initiative»
Von den acht Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz bekennen sich etwa 400'000 zum Islam. Keiner wirklich unterdrückten Frau wäre durch die Initiative geholfen. Das sei auch den Befürwortern klar; sie wollten einzig Ängste schüren und daraus politisches Kapital schlagen. Die Initiative sei populistisch, teilte das Komitee mit.
Grundsätzlich gehe es den Staat nichts an, wie sich jemand kleidet. Auch wenn das einige störe, müsse doch der Grundsatz «Leben und leben lassen» gelten. Zudem würde sogar Halloween verboten, da dieser Anlass kein «einheimisches Brauchtum» sei. Brauchtum ist nach dem Willen der Initianten von dem Verbot ausgenommen. Aber auch den verkleideten Werbemaskottchen würde es an den Kragen gehen.
Initiative als «Touristenschreck»
Ohnehin würden bereits griffige Regeln gelten. So falle etwa der Zwang zum Tragen einer Burka oder eines Nikab unter den Tatbestand der Nötigung. An Flughäfen, auf Behörden und ähnlichen Einrichtungen bestehe eine Identifikationspflicht. Im Weiteren regle der indirekte Gegenvorschlag Problemfälle. Auch das Sicherheitsargument lassen die Gegner nicht gelten.
Die anvisierten vollverschleierten Frauen seien ausschliesslich Touristinnen, wie das Komitee weiter festhält. Die zahlungskräftigen und wichtige Gästen aus den Golfstaaten fernzuhalten, wäre kontraproduktiv für die Erholung des von der Covid-19-Pandemie gebeutelten Tourismussektors.