- Jägerinnen und Jägern in Frankreich droht künftig ein saftiges Bussgeld, wenn sie betrunken bei ihrer Arbeit ertappt werden.
- Nach einem am Sonntag im Amtsblatt veröffentlichten Dekret wird ein Bussgeld von bis zu 1500 Euro fällig, wenn ein Jäger oder eine Jägerin «in einem Zustand offensichtlicher Trunkenheit» erwischt wird – für Wiederholungstäter wird es noch teurer.
- Eine Promillegrenze wurde dafür nicht festgelegt.
Das Verbot gehört zu einem Massnahmenpaket, das die Zahl von Jagdunfällen reduzieren soll. Auch soll es erhöhte Ausbildungs- und Sicherheitsanforderungen geben sowie eine App, auf der Spaziergängerinnen und -gänger abrufen können, wo gerade gejagt wird.
Die Jagd hat in Frankreich eine grosse Bedeutung. Der französische Jagdverband spricht von 1.1 Millionen aktiven Jägerinnen und Jägern. Bei Unfällen gab es in der vergangenen Jagdsaison, die von September 2022 bis März 2023 dauerte, nach Behördenangaben 78 Verletzte und 6 Tote.
Die Zahlen sind allerdings rückläufig. Im Vergleich zu vor 20 Jahren ging die Zahl tödlicher Jagdunfälle um 80 Prozent und die der Unfälle mit Verletzten um 62 Prozent zurück. Dennoch gibt es in Frankreich eine kontroverse Debatte um die Jagd. Diese dreht sich nicht nur um Unfälle, sondern auch um die Frage, ob es in der Natur ein Vorrecht für Jagende oder eher für Erholungssuchende geben sollte.
Zürich und Neuenburg sehen Entzug der Jagderlaubnis vor
In der Schweiz sind die Kantone für die Jagdbewilligung zuständig. So gibt es in den Kantonen Neuenburg und Zürich einen Passus im Jagdgesetz, wonach gilt: Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand oder unter Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss auf die Jagd geht, dem wird die Jagderlaubnis entzogen.
Im Kanton Bern ist eine entsprechende Motion diese Woche von der Regierung abgelehnt worden. Auch im Jagdkanton Graubünden war eine entsprechende Vorlage 2016 gescheitert. Eine Interpellation auf eidgenössischer Ebene war 2018 vom Bundesrat zurückgewiesen worden. Dies mit Verweis auf die kantonalen Regelungen.