- Der Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn kann vorerst weitergehen.
- Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung ab, mit der die Deutsche Bahn den Streik stoppen wollte.
- Zuvor war der Versuch des Richters gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen.
Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich. Dort würde dann voraussichtlich am Freitag verhandelt. Zunächst war unklar, ob die Bahn in Berufung geht.
Ein verbessertes Angebot der Konzernleitung vom Mittwoch hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen und Verhandlungen abgelehnt. Seit Donnerstagmorgen wird auch der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt.
Gewerkschaften fordern 3.2 Prozent mehr Geld
Die Gewerkschaft fordert unter anderem 3.2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Die erste Tarifstufe soll dabei noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Bahn hatte am Mittwochnachmittag ein neues Angebot vorgelegt und versucht, den Arbeitskampf noch abzuwenden. Sie bietet eine von der GDL geforderte Corona-Prämie bis zu 600 Euro sowie eine Laufzeit für die Lohnerhöhung von 36 Monaten. Bislang hatte sie 40 Monate angestrebt. Die GDL wies dieses Angebot zurück.
Der neue Streik soll fünf Tage dauern – bis voraussichtlich am Dienstagmorgen. Zahlreiche Personenzüge fallen aus. Es ist bereits der dritte Streik innerhalb weniger Wochen. Der Bahn-Streik in Deutschland hat erneut auch Auswirkungen auf Reisende aus der Schweiz.