- Das deutsche Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextrem bezeichnen.
- Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei im Eilverfahren zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) mit.
- Die Beschwerdebegründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hiess es in der damaligen Begründung.
Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als «gesichert rechtsextrem» eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.