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Braunkohle im Hambacher Forst Umstrittene Rodungspläne werden gestoppt

  • Die umstrittenen Rodungspläne von RWE im Braunkohlegebiet Hambacher Forst bei Aachen sind vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vorläufig gestoppt worden.
  • Das Gericht entsprach mit seiner überraschenden Entscheidung einem Eilantrag des Umweltverbandes BUND.
  • Der Energiekonzern RWE wollte in den kommenden Monaten gut 100 Hektar des alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.
  • Umweltschützer hatten dagegen seit Wochen vehement protestiert.

Der Umweltverband BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seltenen Tieren die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse.

Zu komplex für ein Eilverfahren

Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten. Die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit bis zum Hauptverfahren nicht «vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen» würden, teilte das Gericht mit.

Der früher einmal 4100 Hektar grosse Wald mit Jahrhunderte alten Buchen und Eichen liegt am grössten europäischen Braunkohle-Tagebau zwischen Aachen und Köln. Er gilt mittlerweile als Symbol für den Widerstand gegen Strom aus Braunkohle und für den Klimaschutz.

Kurzfristiger Verzicht koste Milliarden

RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für «zwingend erforderlich». Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen, hatte der Konzern argumentiert.

Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Ein kurzfristiger Verzicht würde das Unternehmen Milliarden kosten, hatte RWE argumentiert. Ausserdem hingen rund zehntausend Jobs am Braunkohletagebau. Das Gericht hielt dem Unternehmen allerdings vor, die Notwendigkeit der Rodungen für die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland nicht ausreichend belegt zu haben.

Juristischer Entscheid nicht absehbar

Wann im juristischen Streit zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz und dem Land Nordrhein-Westfalen eine endgültige Entscheidung fällt, ist nicht absehbar. In den nächsten Wochen werde noch kein Verhandlungstermin festgelegt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln, das für die Entscheidung im Hauptsachverfahren zuständig ist.

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