Österreich: Seit Montag gilt eine Dreifachimpfung als Voraussetzung für die Einreise. Wer keine Auffrischungsimpfung hat, muss einen PCR-Test vorlegen, ebenso wie Genesene. Ausnahmen gibt es für Pendlerinnen und Pendler: Für sie gilt die 3G-Regel.
Ältere schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen Urlaub machen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regeln nicht betroffen. Kultureinrichtungen und Restaurants sind offen, Bars und Après-Ski-Lokale geschlossen. Ab dem 27. Dezember wird die Sperrstunde von 23 auf 22 Uhr vorverlegt – auch an Silvester gibt es keine Ausnahme.
Deutschland: Der nördliche Nachbar hat die Schweiz Anfang Dezember zum Hochrisikogebiet erklärt. Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann man die Quarantäne mit einem negativen Test abkürzen. Geimpfte und Genesene müssen ihre Einreise digital anmelden, darüber hinaus fallen keine Auflagen an. Grenzgänger sowie Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, sind von der Quarantäne ausgenommen. Auch sie müssen aber geimpft, genesen oder getestet sein.
Frankreich: Ungeimpfte müssen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Grenzgänger. In nicht-essenziellen Geschäften, Museen, Restaurants und Sporthallen gilt 3G. Menschen über 65 Jahre brauchen eine Boosterimpfung, damit ihr Impfstatus gültig bleibt, sofern ihre Impfung sieben Monate zurückliegt. Wer mit dem Reisebus oder Fernzug reist, muss genesen, geimpft oder getestet sein. Bei Ansammlungen im Freien, etwa in der Warteschlange oder Seilbahn, gilt Maskenpflicht.
Italien: Wer ins Land will, muss die Testpflicht beachten – auch Geimpfte. Die Regierung verlangt einen negativen PCR-Test mit 48 Stunden Gültigkeit oder einen Antigen-Schnelltest mit 24 Stunden Gültigkeit. Ungeimpfte müssen fünf Tage in Quarantäne. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren sowie Grenzgänger. Hütten, Restaurants, Bars und Theater sind geöffnet, allerdings gilt drinnen 2G. In Museen und geschlossenen Skiliften gilt 3G. In einigen Regionen gelten striktere Regeln. So gilt etwa in den Innenstädten von Rom, Mailand oder Turin auch im Freien eine Maskenpflicht.
Spanien: Für die Einreise ist ein elektronisches Formular Pflicht und es gilt für alle ab zwölf Jahren die 3G-Regel. Im Alltag gilt auch für Nachtclubs und zum Teil für Restaurants oder Kinos 3G. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn der Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. Zusammenkünfte im privaten Bereich sind zurzeit nur auf den Kanaren auf zwischen sechs und zwölf Personen beschränkt.
Portugal: Für die Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test (nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden) verpflichtend – auch für Geimpfte und Genesene. Flugreisende müssen sich elektronisch anmelden und die Körpertemperatur messen lassen; übersteigt diese 38° C, ist mit Quarantäne zu rechnen. In Restaurants, Fitness-Studios und an Veranstaltungen gilt 3G. Bei Sportanlässen und in Diskotheken und Bars wird zusätzlich ein negativer Test verlangt.
Grossbritannien: Alle Einreisenden müssen sich online anmelden und vor der Abreise einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Geimpfte müssen einen PCR-Test spätestens am zweiten Tag nach der Einreise durchführen und sich bis zum negativen Bescheid in Quarantäne begeben. Ungeimpfte müssen neben dem Test vor der Einreise zwei weitere PCR-Tests machen; einen bis zum zweiten Tag und einen ab dem achten Tag nach der Einreise. Ungeimpfte müssen zudem eine zehntägige Quarantäne absolvieren – mit der Möglichkeit einer Freitestung am fünften Tag nach Einreise.
Balkanländer: Wer über Weihnachten seine Verwandten besuchen will und keinen Pass des entsprechenden Staates hat, muss je nach Land Unterschiedliches beachten. Für die Einreise in Kosovo braucht es den Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung plus einmaliger Impfung oder den Nachweis einer einmaligen Impfung plus einen negativen PCR-Test. Ab 3. Januar dürfen über 12-Jährige nur noch mit vollständiger Impfung in den Kosovo einreisen.
Wer nach Serbien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien oder Bosnien und Herzegowina will, muss vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen Test (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können. Einreisende nach Kroatien müssen den Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests oder einer Genesung samt einer Impfdosis vorweisen. Auch ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest mit Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes reicht für die Einreise nach Kroatien, in Ausnahmefällen auch eine einmalige Impfung.