- Österreichische Staatsanwälte haben die Aufhebung der Immunität von Ex-Kanzler Sebastian Kurz beantragt.
- Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft hat ein entsprechendes Auslieferungsersuchen bestätigt.
- Das Parlament muss in einer seiner nächsten Sitzungen darüber entscheiden.
Bis zum Beschluss des Parlaments, ob die Immunität des Abgeordneten Sebastian Kurz aufgehoben wird, seien die Ermittlungen gegen den österreichischen Ex-Kanzler eingestellt worden. Dies erklärte ein Sprecher der Justizbehörde. Die konservative ÖVP-Fraktion, die seit Donnerstag von Kurz als Parteichef angeführt wird, begrüsste den Schritt. Dadurch sei es bald möglich, die Vorwürfe gegen Kurz zu widerlegen.
Kurz und Führungszirkel im Fokus der Ermittler
Der Rechnungshof kündigte ausserdem an, die Finanzen der Neuen Volkspartei im Zusammenhang mit Zahlungen des Finanzministeriums genauer unter die Lupe zu nehmen. Gemäss Ermittlern wurden Inserate und Studien im Auftrag des Finanzministeriums verwendet, um die ÖVP-Medienkampagne verdeckt zu finanzieren. Das Ministerium muss nun alle relevanten Zahlungsbelege dem Rechnungshof vorlegen, wie ein Sprecher der Überwachungsbehörde am Freitag bekannt gab. Die Unterlagen sollen dabei helfen, die Parteifinanzen der ÖVP im Wahljahr 2019 zu prüfen.
Gegen den ehemaligen Regierungschef laufen zwei Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Verdacht einer Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Ausserdem sollen Kurz und sein Führungszirkel positive Medienberichte und geschönte Umfragen mit Steuergeld erkauft haben. Gegen insgesamt zehn Personen wird wegen des Verdachts der Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue ermittelt. Sebastian Kurz bestreitet die Vorwürfe weiterhin.