- Spanien hat gegen EU-Recht verstossen, indem es dem inhaftierten katalanischen EU-Abgeordneten Oriol Junqueras den Antritt seines Mandats verweigerte.
- Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in seinem Urteil am Donnerstag.
- Junqueras genoss nach der EU-Wahl im Mai parlamentarische Immunität.
Der frühere Vizepräsident der autonomen Regierung von Katalonien hätte für die konstituierende Sitzung des EU-Parlaments aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, urteilte der EuGH.
Nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 wurde er zusammen mit zahlreichen weiteren Aktivisten in U-Haft genommen und dann am 14. Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zuvor allerdings war er im Mai 2019 in das EU-Parlament gewählt worden.
Um das Mandat antreten zu können, schreibt spanisches Recht einen Eid auf die spanische Verfassung vor. Junqueras durfte das Gefängnis zu diesem Zweck jedoch nicht verlassen. Da der Eid nicht geleistet wurde, erklärte die spanische Wahlkommission den Sitz Junqueras' im EU-Parlament für vakant und setzte alle mit dem Amt verbundenen Rechte aus.
Behörden hätten Junqueras entlassen müssen
Die Luxemburger Richter erklärten die spanischen Rechtsvorgaben nun für zweitrangig: «Der Status eines Mitglieds des Europäischen Parlaments ergibt sich ausschliesslich aus der Wahl der betreffenden Person.» Demnach genoss Junqueras ab Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse der EU-Wahl in Spanien parlamentarische Immunität, was ihm erlaubt hätte «zur Eröffnungssitzung des neu gewählten Europäischen Parlaments zu reisen und an ihr teilzunehmen».
Die spanischen Behörden hätten den Katalanen in jedem Fall zu diesem Zweck aus der Untersuchungshaft entlassen müssen. Anschliessend hätte Madrid dem Urteil zufolge die Möglichkeit gehabt, beim EU-Parlament die Aufhebung der Immunität zu beantragen, um die Untersuchungshaft und den Prozess gegen den katalanischen Politiker fortzusetzen.