- Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, wird nun möglicherweise doch nicht am Montag aus der Haft entlassen.
- Die Genfer Staatsanwaltschaft hat einen Entscheid des Straf- und Massnahmenvollzugsgerichts angefochten.
- Erwin Sperisen war 2018 wegen Gehilfenschaft zum Mord in seiner Zeit als Polizeichef in Guatemala zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Medienbericht des Genfer Newsportals lemanbleu.ch. Der Beschwerde wird aufschiebende Wirkung gewährt, da seitens Sperisen ein Fluchtrisiko bestehe.
Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht hatte am Donnerstag Sperisens Freilassung angeordnet. Bei der Anhörung vor diesem Gericht hatte Sperisen gesagt, dass er idealerweise ausserhalb der Schweiz leben wolle, da er «nach dieser Ungerechtigkeit» nichts mehr mit diesem Land zu tun haben wolle.
Bis zum Entscheid über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt Sperisen deshalb inhaftiert. Die Situation sei so instabil, dass in den nächsten Tagen noch alles passieren könne, sagte Florian Baier, einer seiner Anwälte.
Beihilfe zu siebenfachem Mord
Sperisen ist schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger. Er wurde 2012 in Genf festgenommen, wohin er 2007 mit seiner Familie geflohen war.
Im April 2018 wurde er vom Genfer Strafgericht wegen Beihilfe zum siebenfachen Mord bei einer Polizeiaktion im Jahr 2006 in Guatemala zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im November 2019.