- Das Oberste Gericht in Spanien hat die vorübergehende Freilassung von Oriol Junqueras aus einem Madrider Gefängnis abgelehnt.
- Damit widersetzt sich das «Tribunal Supremo» einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Mitte Dezember.
- Der EuGH sprach dem früheren Vize-Regionalchef Kataloniens parlamentarische Immunität zu.
Oriol Junqueras sei zu Unrecht an der Aufnahme seines Mandats als Europaabgeordneter gehindert worden, begründete der Europäische Gerichtshof damals den Entscheid.
Junqueras war im Mai trotz seiner damaligen Untersuchungshaft ins Europaparlament gewählt worden. Er durfte aber nicht aus der Haft, um den Eid auf die spanische Verfassung zu leisten, der nach nationalem Recht für Europaabgeordnete vorgeschrieben ist. Die spanische Wahlkommission hatte Junqueras’ Sitz für vakant erklärt – im Gegensatz zum EuGH.
Separatist in Spanien rechtskräftig verurteilt
Dieser hatte geurteilt, dass die parlamentarische Immunität von Europaabgeordneten greife, sobald das Wahlergebnis verkündet sei. Die spanischen Behörden hätten demnach die Aufhebung der Immunität beantragen müssen, um Junqueras während der Parlamentssitzungen in Haft halten zu können. Spaniens Oberstes Gericht entschied nun aber, der Politiker sei rechtskräftig verurteilt und bleibe in Haft.
Junqueras war diesen Oktober vom höchsten spanischen Gericht unter anderem wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er erhielt zudem ein Amtsverbot für die Dauer seiner Haft. Die Verurteilung stand im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien 2017. Junqueras hatte dabei eine Schlüsselrolle gespielt.