Es geht um viel für die AfD bei der Gerichtsverhandlung, die heute in Köln beginnt. Das Verwaltungsgericht muss in den nächsten zwei Tagen über die Frage entscheiden, ob die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall ist und deshalb vom Geheimdienst genauer beobachtet werden darf. Das Interesse an der Verhandlung ist so gross, dass sie aus dem Gericht in die Messe Köln verlegt wurde.
Vor einem Jahr war die Sache klar
Für den Verfassungsschutz war die Sache vor einem Jahr bereits klar. Die AfD sei ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Dagegen ging die AfD im Wahljahr juristisch vor und konnte diese Einstufung stoppen, allerdings nur vorübergehend. Jetzt erst wird inhaltlich darüber entschieden. Die AfD wehrt sich, als rechtsextremistischer Verdachtsfall zu gelten und dasselbe will sie auch für den sogenannten Flügel verhindern.
Der Flügel ist das völkisch nationale Netzwerk um den Landeschef der Thüringer Partei, Björn Höcke. Dieser Flügel wurde offiziell aufgelöst. Laut Verfassungsschutz existiert er aber nach wie vor. Mehr noch: Es sind genau diese Leute aus den starken AfD-Verbänden in Ostdeutschland, die sich im internen Machtkampf durchzusetzen scheinen, und die Bundespartei insgesamt immer stärker radikalisieren.
Vier Landesverbände werden schon als Verdachtsfälle geführt und dürfen geheimdienstlich observiert und abgehört werden. Was der Thüringer Verfassungsschutz bei seinem Entscheid abwägen musste, erklärte dessen Präsident Stephan J. Kramer in der ARD: «Wir haben uns das Leben nicht einfach gemacht, weil man deutlich unterscheiden muss. Was ist nun tatsächlich Extremismus im Sinne der gesetzlichen Definitionen der Verfassungsschutzgesetze? Was ist zum Beispiel Polemik? Was ist zum Beispiel Populismus?»
Für Beamte in der AfD wäre es ein Problem
Sollte nun die ganze AfD zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt werden, wäre das besonders für Beamte in der Partei ein Problem, denn sie unterliegen einer Pflicht zur Verfassungstreue. Es dürften sich also Mitglieder abwenden. Was allerdings die Partei zusätzlich radikalisieren könnte, vermuten Experten. Offen ist, ob das Urteil bereits morgen kommt und ob damit der Rechtsstreit zu Ende ist.