- Der Deutsche Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
- Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten stimmte für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.
- Der umstrittene Paragraf führte bislang dazu, dass Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten konnten, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.
In den vergangenen Jahren waren Ärztinnen und Ärzte wiederholt zu Geldstrafen verurteilt worden, etwa wenn sie auf ihren Internetseiten darauf aufmerksam machten, dass sie Abtreibungen anbieten.
Am deutschen Abtreibungsrecht selbst ändert sich nichts. Nach geltender Rechtslage ist in Deutschland eine Abtreibung straffrei, wenn sie in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis nach einer obligatorischen Konfliktberatung vorgenommen wird. Ohne rechtliche Folgen bleibt sie auch, wenn es medizinische Gründe für den Abbruch gibt oder wenn die Frau vergewaltigt wurde.