Österreichs Politik wird ein weiteres Mal von einem Korruptions-Skandal erschüttert. Doch diesmal erwischt es nicht nur die schon arg gebeutelte Volkspartei, sondern ihren Juniorpartner in der Regierung, die Grünen.
Im Januar 2020 war die Welt noch in Ordnung. Der damalige Kanzler Sebastian Kurz und der grüne Vizekanzler Werner Kogler schreiten zur Vereidigung. Stolz präsentieren die beiden ihren 300 Seiten dicken Koalitionsvertrag.
«An Glaubwürdigkeit verloren»
Doch daneben gibt es ein Geheimdokument mit mutmasslich illegalen Absprachen. Etwa, dass die Grünen Chefposten staatlicher Unternehmen besetzen dürfen. Als Gegenleistung willigen sie ein in ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Und den Abbau von Pensionen.
Die Opposition kritisiert vor allem die Grüne Partei. «Die Grünen haben als selbsternannte Saubermannpartei hier sehr viel an Glaubwürdigkeit verloren. Wenn man ertappt wird, dass man Pensionskürzungen für Menschen, gegen Posten und Pöstchen verscherbelt», so Jörg Leichtfried, Fraktionschef der Sozialdemokraten.
Halbherzige Entschuldigung
Ebenfalls hart ins Gericht mit den Grünen geht Beate Meinl-Reisinger, Fraktionschefin der Neos: «Man kann in Österreich im Jahr 2022 ein transparentes offenes Ausschreibeverfahren erwarten, sodass man die besten Köpfe für eine Position, die besten Köpfe für ein Land findet. Und nicht weiter nach der Kategorie ‹gehört der zu uns› oder ähnliches arbeitet.»
Bundeskanzler Karl Nehammer distanziert sich von der Geheimabsprache, obwohl er davon Kenntnis hatte. Vizekanzler Kogler entschuldigt sich halbherzig und wortreich. «Wir sind gemäss unseren eigenen Ansprüchen in der Form hinter diesen zurückgeblieben. Das sehe ich auch so. Das tut mir auch leid.»
Staatsanwaltschaft entscheidet
Aber in der gegebenen Situation damals habe das engste Verhandlungsteam und er die letzten offenen Fragen eben entschieden. Dazu stehe er. «Und die Ergebnisse sind sehr, sehr gut in der Sache», so Kogler.
Ob gegen Kurz und Kogler Strafanzeige erhoben wird, muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden.