- Der in der Schweiz durch Medienberichterstattung bekannte Ex-Häftling Brian Keller ist nach Angaben des Bundesamtes für Justiz am Samstag in Deutschland festgenommen worden.
- Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erklärt gegenüber «20 Minuten online», dass Keller verhaftet wurde, weil er eine Aufforderung, sich freiwillig zu stellen, nicht befolgt habe.
- Keller war erst am 23. Juli 2024 unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen worden. Er hat auf Tiktok einen sogenannten «Fluchtaccount» eröffnet – kurz bevor er wieder verhaftet wurde.
«Einer Aufforderung, sich bis zum Dienstag, 6. August 2024, freiwillig zu stellen, war Brian Keller nicht nachgekommen, weshalb in der Folge umfangreiche Fahndungsmassnahmen in die Wege geleitet wurden», sagt Erich Wenziger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich auf Anfrage von «20 Minuten online». Der Hintergrund des internationalen Haftbefehls seien Äusserungen Kellers auf den Sozialen Medien, und «der damit zusammenhängende dringende Verdacht auf versuchte Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und auf Drohung», so Wenzinger.
Deshalb ist Keller knapp drei Wochen nach seiner Freilassung am Samstagabend in Deutschland wieder verhaftet worden. Keller ist aufgrund von Medienberichterstattungen – auch bei SRF – über mehrere Jahre in der Schweiz bekannt geworden.
Keller sei um 19:30 Uhr am Samstag festgenommen worden, sagte der Sprecher der Zürcher Kantonspolizei, Florian Frei, am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte damit einen Bericht von «20 Minuten online». Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
Wie «20 Minuten online» herausgefunden hat, hat Keller kurz vor seiner Verhaftung einen neuen Tiktok-Account mit dem Namen «Brian Wanted» eröffnet. Dazu schreibt er: «Auf der Flucht für Nichts. Keine Gerechtigkeit für mich.» Und: «Das ist Brians neuer Fluchtaccount. Folgt diesem Profil», sagt Brian zu seinen neuen Followern im ersten Video. In den nächsten Videos kritisiert er die «rassistische Justiz», die ihn verfolge, obwohl er weder jemanden umgebracht noch vergewaltigt habe.
Wird vermutlich ausgeliefert werden
Auf Anfrage von SRF verweist das Bundesamt für Justiz auf die geltenden Auslieferungsregeln. Gemäss den Auslieferungsregeln dürfte Keller bald von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert werden, da zwischen Deutschland und der Schweiz ein Auslieferungsabkommen besteht.