- Die von Brian Keller geforderte Genugtuung für rechtswidrige Haftbedingungen während 20 Tagen Einzelhaft im Jahr 2017 ist mit 50 Franken pro Tag zu tief angesetzt worden.
- Dies hat das Bundesgericht entschieden.
- Das Zürcher Obergericht muss die Sache nun neu beurteilen.
Konkret geht es um 20 Tage, die Keller in der Sicherheitsabteilung des Bezirksgefängnisses Pfäffikon verbrachte. Dorthin hatte man ihn wegen seines äusserst aggressiven Verhaltens und Drohungen gegen das Gefängnispersonal verlegt. Die Einzelhaft sei aufgrund der Umstände grundsätzlich angemessen gewesen, hält das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Urteil fest.
Das renitente Verhalten des Gefangenen habe das Gefängnispersonal vor grosse Schwierigkeiten gestellt. Dennoch seien die Behörden verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu gewährleisten. Die Möglichkeiten dazu hätten bestanden und die tatsächlichen Haftbedingungen liessen sich in verschiedener Hinsicht nicht rechtfertigen.
Insgesamt liege ein klarer Verstoss gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung vor.