Zum Inhalt springen
Video
«Willkürlich und rücksichtslos»
Aus Tagesschau vom 17.12.2013.
abspielen. Laufzeit 54 Sekunden.

International Bundesrichter: NSA-Schnüffler verletzen Verfassung

Ein Bundesrichter stellt erstmals die Schnüffelpraxis des US-Geheimdienstes NSA in Frage. Bis die Verfassungsmässigkeit geklärt ist, hat er die Überwachung einer Klägergruppe untersagt. Ein Rekurs der US-Regierung wird erwartet. Kritiker der Sammelaktionen hoffen auf ein Grundsatzurteil.

Richard Leon will es wissen. Der Richter am Bundesbezirksgericht von Columbia hat einstweilig verfügt, dass die US-Regierung das Sammeln von Telefondaten einer Klägergruppe stoppen muss. Und zwar solange, bis die Verfassungsmässigkeit solcher Eingriffe geklärt ist. Zugleich sollen bereits gesammelte Daten gelöscht werden.

Das Datensammeln verstosse im konkreten Fall gegen den verfassungsmässig garantierten Schutz vor unbegründeter Durchsuchung, begründet Leon. Und er widerspricht damit einem Urteil aus den 1970-er Jahren im Fall eines Mannes, dessen Telefon wegen Raubverdachts drei Tage lang überwacht worden war.

Audio
Für den US-Geheimdienst NSA wird es eng
aus Rendez-vous vom 17.12.2013. Bild: Symbolbild Reuters
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden.

Mit diesem Urteil legitimiert die Regierung bis heute die Überwachungspraxis. Nach Einschätzung von Leon ist der damalige Fall aber nicht anwendbar auf die Überwachung von Millionen von Menschen. Deren Mobiltelefone verrieten zudem viel mehr über Standort und Aktivitäten.

Präzedenzfall

Die Einschätzung des Bundesbezirksrichters ist besonders wichtig, weil es die erste zur Überwachung der US-Telefondaten durch den Geheimdienst NSA ist. Es handelt sich allerdings nur um eine Verfügung unter der Annahme, das Programm könnte gegen die Verfassung verstossen. Die US-Regierung kann und wird vermutlich Rekurs einlegen.

Es gibt noch mindestens drei weitere Klagen, die nach den Enthüllungen über die NSA-Praktiken eingereicht wurden. Dazu gehört auch die Electronic Frontier Foundation. Deren Anwalt Kurt Opsahl spricht von einem Präzedenzfall. Und zwar erst recht, wenn der erwartete Rekurs gegen die Verfügung scheitere. Andere Richter könnten die Argumentation Leons übernehmen und eines Tages werde dann das US-Bundesgericht über die Geheimdienstbespitzelung befinden.

Edward Snowden, der die Dokumente über die NSA-Überwachung veröffentlicht hatte, lobte den Entscheid in einer Mitteilung aus seinem russischen Asyl.

Obama unter Druck

Das von Barack Obama eingesetzte Gremium, das mögliche Änderungen an den Überwachungsprogrammen der Geheimdienste prüfen soll, hat vor wenigen Tagen seinen Bericht eingereicht. Das Weisse Haus liess verlauten, Obama entscheide im Januar darüber.

Nun steigt der Druck auf Obama, zumal Richter Leon ein Republikaner ist und von Obamas Vorgänger George W. Busch 2001 eingesetzt wurde. Obama kandidierte gegen die Anti-Terrorpolitik Buschs und führte sie seither fast unverändert weiter. Je mehr diese Geschichte präsent ist, desto mehr schadet sie seiner Glaubwürdigkeit.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel