Seit das Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei in Kraft ist, haben die griechischen Behörden 267 Asylanträge in erster Instanz abgelehnt und entschieden, die Flüchtlinge in die Türkei zurückzuschaffen. Die Asylbehörde ging davon aus, dass das Land für die abgewiesenen Antragssteller ein sicherer Drittstaat sei und sie deshalb auch dort Asyl beantragen könnten.
Doch die so genannten Berufungskomitees beurteilen das völlig anders. In zweiter Instanz haben sie unterdessen 70 Fälle abgearbeitet. Bei 68 entschieden sie, dass die Antragssteller in Griechenland bleiben und dort Asyl beantragen dürfen.
Türkei kein sicherer Drittstaat
Was Menschenrechtler schon seit Wochen sagen, bewahrheitet sich nun. Die Türkei ist offensichtlich für viele Flüchtlinge kein sicherer Drittstaat. Für das Abkommen zwischen der EU und der Türkei sind das keine guten Neuigkeiten. Denn mit dem Argument, dass sowieso alle Flüchtlinge wieder zurückgeschafft werden, wollte man diese davon überzeugen, dass es sich nicht lohne überhaupt nach Griechenland zu kommen.
Zwar sind die Flüchtlingszahlen in den letzten Wochen zurückgegangen. Sobald sich aber herumspricht, dass die meisten Flüchtlinge in Griechenland bleiben dürfen, werden wohl wieder mehr von ihnen versuchen, das Meer zu überqueren.