«Die irakische Regierung hat uns darum gebeten.» So erklärten die USA, warum sie in Syrien Luftangriffe ausführen, obwohl eine entsprechende Uno-Resolution fehlt. Washington rechtfertigt die Aktion damit, dass angegriffene Staaten das Recht auf Selbstverteidigung haben. Und weil die Terrorgruppe Islamischer Staat nicht nur den Irak, sondern auch die USA und die Alliierten in der Region bedrohe, sei die Basis für einen Angriff gegeben.
Die USA beziehen sich dabei auf Artikel 51 der Uno-Charta. Dieser gibt Staaten das «Recht zur individuellen oder gemeinsamen Selbstverteidigung».
Grundsätzlich gilt, dass auch terroristische Aktivitäten als «bewaffneter Angriff» eingestuft werden können und einen militärischen Gegenschlag rechtfertigen. Allerdings hätten die USA den Beweis für die Bedrohung erbringen müssen, bevor sie einen Angriff lancieren.
Sicherheitsrat entscheidet
Die Meinungen darüber, ob die Angriffe völkerrechtlich legal sind, gehen denn auch auseinander. Kritisch äussert sich die russische Regierungszeitung «Rossijskaja Gaseta». Sie schreibt, aus der Argumentation der USA folge, «dass ein Land einfach ein anderes bitten kann, ein drittes Land zu bombardieren.» Und weiter: «Die Angriffe sind ein sehr gefährlicher Präzedenzfall für eine Verletzung des Völkerrechts.» Ähnlich hatte sich zuvor der russische Aussenminister Sergej Lawrow geäussert.
Tatsächlich gilt gemäss der UN-Resolution 3314 von 1974 zunächst jeder Angriff auf einen fremden Staat als Verletzung von dessen Souveränität. Es liegt dann am Sicherheitsrat zu entscheiden, ob es sich beim betreffenden Angriff wirklich um eine legale Selbstverteidigung handelte. Bislang liegt allerdings keine Uno-Resolution zu den amerikanischen Luftangriffen vor.
Auch die zweite Bedingung, die einen Angriff legitimiert hätte, liegt nicht vor: die Einwilligung der syrischen Regierung. Zwar hat das Regime im Nachhinein die Angriffe gutgeheissen, doch ist die Zustimmung von den USA nicht formell eingeholt worden.