Das türkische Parlament hat eine Reform seiner Anti-Terror-Gesetze beschlossen. Das Land will damit den EU-Forderungen nach Meinungsfreiheit entsprechen.
Das Gesetz sieht vor, dass nur noch die direkte Anstiftung zu Gewalt als Straftatbestand gewertet wird. Vertretern des türkischen Justizministeriums zufolge sind damit Forderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfüllt. In der Vergangenheit boten die Anti-Terror-Gesetze die Grundlage für eine Strafverfolgung Tausender Politiker, Aktivisten und Journalisten – zum Teil nur aufgrund von schriftlichen und mündlichen Äusserungen.
Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union sind ins Stocken geraten. Der Regierung in Ankara wird unter anderem vorgeworfen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstossen. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Zurzeit bemühen sich die türkische Regierung und kurdische Separatisten der PKK den seit 28 Jahren andauernden Konflikt zu beenden. Das Justizministerium erklärte umgehend, die neue Gesetzgebung werde die Freilassung von Häftlingen mit Verbindung zu den Extremisten nicht erleichtern.