- Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont darf offenbar nicht für die Wahl des EU-Parlaments kandidieren.
- Die spanische Wahlbehörde habe die Kandidatur verboten, teilte Puigdemonts Partei «Gemeinsam für Katalonien» mit.
- Die Wahlkommission selbst nahm zu diesen Informationen bisher nicht Stellung.
Puigdemonts Partei warf der Wahlkommission vor, ihren Vorsitzenden «zum Schweigen» bringen zu wollen. Der ins Exil geflohene Puigdemont wollte bei der Wahl Ende Mai als Spitzenkandidat seines Bündnisses antreten.
Neben dem Ex-Regionalpräsidenten wurden angeblich auch zwei weitere Anführer der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung nicht zugelassen. Toni Comin und Clara Ponsati hatten sich – ähnlich wie Puigdemont – im Herbst 2017 ins Ausland abgesetzt.
Unabhängigkeitsreferendum als Auslöser
Auslöser für die Flucht ins Ausland war das umstrittene Referendum, in dessen Folge Puigdemont die Unabhängigkeit Kataloniens erklärt hatte. Der 56-Jährige wurde daraufhin von der Zentralregierung in Madrid als Regionalpräsident abgesetzt.
Um einer Verhaftung wegen Rebellion zu entgehen, floh er ins Exil nach Belgien, wo er heute lebt. In Spanien ist der Haftbefehl gegen ihn allerdings weiterhin in Kraft.
Es drohen Festnahme und Prozess
Das spanische Wahlrecht schreibt vor, dass EU-Abgeordnete zu Beginn ihres Mandats in Madrid auf die Verfassung schwören müssen. Puigdemont würden in diesem Fall die Festnahme und ein Prozess drohen.
Puigdemont blieb nach seiner Flucht ins belgische Exil bislang von einem Prozess verschont, da die spanische Justiz grundsätzlich keine Verfahren in Abwesenheit der Angeklagten führt. Die spanischen Behörden hatten sich vergeblich um die Auslieferung Puigdemonts – unter anderem auch aus Deutschland – bemüht.