- Die Europäische Kommission will den Weg für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft freimachen.
- Für Pflanzen, die durch neue Methoden der Gentechnik gezüchtet wurden, sollen die Vorschriften künftig deutlich gelockert werden, wie aus einem vorgestellten Gesetzesentwurf hervorgeht.
- Damit sollen viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel in der EU künftig einfacher erforscht und ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können.
- Der Gesetzesentwurf muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Regierungen gebilligt werden.
Die neuen Techniken ermöglichten die Entwicklung verbesserter Pflanzensorten, die klima- und schädlingsresistent seien, weniger Düngemittel und Pestizide benötigten und höhere Erträge gewährleisten könnten, erklärte die Kommission. Zudem erhoffen sich die Befürworter von lockereren Regeln schnellere Ergebnisse bei der Zucht von Pflanzen, die etwa mehr Nährstoffe haben oder besser mit Trockenheit zurechtkommen.
Zahlreiche Forschende und führende wissenschaftliche Organisationen drängen auf eine Deregulierung und sehen darin kein erhöhtes Risiko für Menschen und Umwelt. Kritiker befürchten hingegen, dass Grosskonzerne etwa über Patente noch mehr Einfluss auf unsere Lebensmittel bekommen und die Biolandwirtschaft leiden könnte.
Die neuen Gentechnikverfahren sollen bei Öko-Lebensmitteln nicht eingesetzt werden dürfen. Um eine Koexistenz sicherzustellen, sollen die EU-Länder laut Kommission Massnahmen beschliessen, beispielsweise Abstand zwischen Feldern.
Genschere als neues Werkzeug
Zu den neuen Züchtungstechniken zählen Verfahren der Geneditierung wie die Genschere Crispr/Cas, mit denen präzise Eingriffe am Erbgut möglich sind. Von der klassischen Gentechnik unterscheiden sie sich dadurch, dass keine fremden Gene in die Pflanze eingeschleust werden. Bisher wurden beide Wege gleich streng reguliert, da es die neuen Techniken 2001, als die EU-Rechtsvorschriften über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erlassen wurden, noch nicht gab.
Der Vorschlag betrifft nur Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und durch Cisgenese erzeugt wurden, sowie ihre Lebens- und Futtermittelerzeugnisse. Die Transgenese, bei der Gene von artfremden Organismen eingefügt werden, ist von dem Gesetzesentwurf ausdrücklich ausgenommen.
Die Kommission will künftig zwei Kategorien von Pflanzen schaffen, die durch neue gentechnische Methoden (NGT) gewonnen werden. In die erste Kategorie sollen Pflanzen fallen, die gleichwertig zu konventionellen gezüchteten Pflanzen sind und der gleichen Regulierung wie diese unterliegen sollen. Unter die zweite Kategorie fallen NGT-Pflanzen mit komplexeren Veränderungen, die nicht äquivalent zu konventionellen sind und als Gentechnik-Produkte gekennzeichnet werden. Für sie würden die Anforderungen der geltenden GVO-Vorschriften gelten.