In der Schweiz ist es derzeit verboten, gentechnisch veränderte Organismen anzubauen – ausser zu Forschungszwecken. Das entsprechende Gentech-Moratorium hat die Stimmbevölkerung 2005 beschlossen. Das Parlament hat dieses Moratorium bereits dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021.
In der Herbstsession stimmte der Nationalrat einer Verlängerung bis 2025 zu. Doch nun ist im Parlament eine neue Diskussion im Gang – eine um neue Formen von Gentechnik, bei denen keine transgene DNA – also kein artfremdes Erbgut – eingesetzt wird. Dazu gehört die CRISPR/Cas-Methode.
Der Ständerat hat in der vergangenen Wintersession überraschend entschieden, dass diese sogenannte Genom-Schere vom geltenden Moratorium ausgenommen werden soll.
Stichentscheid des Ratspräsidenten
Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt von 21 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL). In der aktuellen Session müssen die beiden Kammern nun diese Differenz beim abgeänderten Gentechnikgesetz bereinigen. Als erstes debattiert der Nationalrat darüber.
Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-NR) schlägt ihrem Rat einen Kompromiss vor, der sich nach einer Abstimmungskaskade durchgesetzt hat.
Bauernverband mit Kompromiss
Demnach soll der Bundesrat bis spätestens Mitte 2024 dem Parlament eine entsprechende Regelung für solche neuen Züchtungstechnologien unterbreiten, «sofern sie gegenüber den herkömmlichen Züchtungsmethoden einen nachgewiesenen Mehrwert für Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten haben.»
Die Kommissionsmehrheit folgte damit im Grundsatz dem Ständerat und möchte die Tür für die Anwendung neuer Technologien wie CRISPR nicht geschlossen halten.
Der Vorschlag, der vom Bauernverband eingebracht worden war, obsiegte mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Antrag, bei der nationalrätlichen Version zu bleiben. Diese würde bis zum Auslaufen des Moratoriums Ende 2025 keine Ausnahmen zulassen – wie es auch der Bundesrat vorsieht.