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Neues Prinzip soll bei sexueller Gewalt gelten
Aus 10 vor 10 vom 11.05.2021.
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Notwendiges Ja zum Sex «Nach Einführung des Zustimmungsgesetzes kam es zu mehr Anzeigen»

Das Schweizer Sexualstrafrecht soll modernisiert und an die heutigen Begebenheiten angepasst werden. Ein Vorschlag, der diskutiert wird, ist die Zustimmungslösung, auch bekannt unter dem Titel «Ja heisst Ja»: Sexuelle Handlungen sind nur einvernehmlich, wenn beide Partner zugestimmt haben. Schweden kennt dieses Prinzip des beiderseitigen Einverständnisses bereits. Welche Erfahrungen man damit macht, weiss Nordeuropa-Mitarbeiter Bruno Kaufmann.

Bruno Kaufmann

Nordeuropa-Korrespondent

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Bruno Kaufmann berichtet seit 1990 regelmässig für SRF über den Norden Europas, von Grönland bis Litauen. Zudem wirkt er als globaler Demokratie-Korrespondent beim internationalen Dienst der SRG mit.

SRF News: Die Zustimmungsregelung ist in Schweden seit knapp drei Jahren in Kraft. Was sind die Erfahrungen damit?

Bruno Kaufmann: Übers Ganze betrachtet positiv. In der Bevölkerung wurde die Gesetzesänderung als Selbstverständlichkeit aufgenommen. Keine politische Partei im Parlament hatte sich dagegen ausgesprochen. Im Vordergrund steht das Verständnis von gegenseitigem Respekt und Selbstbestimmung in sexuellen Beziehungen.

Revision des Schweizer Sexualstrafrechts

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Gemäss Strafrecht muss der Täter für den Tatbestand einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung dem Opfer drohen, Gewalt anwenden, psychischen Druck ausüben oder es zum Widerstand unfähig machen. Nicht einmal das Wort «Nein» ist ausreichend. Laut Studien verfallen aber bis zu 70 Prozent der Opfer von sexuellen Übergriffen im Moment der Tat in eine Art Schockstarre. Ganz abgesehen davon, dass viele Angst haben, durch Gegenwehr ihr Leben zu gefährden.

Die Rechtsprechung zeigt jedoch auch, dass manchmal ein passives Verhalten von einem Täter durchaus als Einwilligung verstanden werden darf. Entsprechend bedarf es klarer Formulierungen im Gesetz, das Schweizer Sexualstrafrecht soll modernisiert werden. Bis 10. Mai konnten sich Parteien, Verbände und die Kantone zu den Vorschlägen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) äussern.

Diese will etwa das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern online explizit unter Strafe stellen. Doch auch mündige Opfer sollen besser geschützt werden. So will die Kommission etwa den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs einführen – als Ergänzung zu Nötigung oder sexueller Belästigung. Auf der anderen Seite wird vorgeschlagen, dass das Herstellen, Weiterleiten und der Besitz von pornografischem Material unter Jugendlichen unter gewissen Umständen straflos bleiben kann, damit sie nicht unnötig kriminalisiert werden.

Die in Schweden geltende Zustimmungsregel – dass also sexuelle Handlungen nur noch mit ausdrücklichem Einverständnis erlaubt wären – ist im Vorschlag der Kommission nicht enthalten. Stattdessen schlägt die RK-S eine «Nein-heisst-Nein-Lösung» vor. Viele Interessenvertreter möchten weitergehen.

Grosse Bedenken gab es im Vorfeld und beim Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes in juristischen Fachkreisen: Hier sind die Meinungen weiterhin geteilt. Staatsanwälte und Richter ziehen eine positive Bilanz, die Polizei ist gespalten, Strafverteidiger jedoch beklagen sich über eine wachsende Rechtsunsicherheit ihrer Klienten.

Ziel der Regelung war, dass mehr Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht werden und damit mehr Vergewaltiger verurteilt werden können. Ist das eingetroffen?

Ja, dieses Ziel wurde erreicht. Im ersten Jahr nach Einführung des neuen Gesetzes kam es zu einem Fünftel mehr Anzeigen und zehn Prozent mehr Verurteilungen.

Im ersten Jahr nach Einführung des Gesetzes kam es zu einem Fünftel mehr Anzeigen und zehn Prozent mehr Verurteilungen.

Die Zahl der angezeigten mutmasslichen Täter verdoppelte sich von 250 auf 500 Personen. Bei geschätzt 5000 Vergewaltigungsfällen im Jahr sind das immer noch erst gut zehn Prozent der Fälle. Oder anders gesagt: Auch mit dem neuen Gesetz liegt die Latte für eine Anzeige immer noch ziemlich hoch.

Nun gibt es in Schweden den neuen Straftatbestand «fahrlässige Vergewaltigung». Wann kommt der zum Einsatz?

Dann, wenn der Strafbestand der schweren Vergewaltigung nicht gegeben ist. Das heisst, wenn es zu unfreiwilligem Sex kommt, ohne dass Gewalt, Schutzlosigkeit oder ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt. In der Praxis kam es bislang vor allem in zwei Bereichen zu Verurteilungen wegen «fahrlässiger Vergewaltigung»: bei unfreiwilligem Sex im Anschluss an Partys junger Menschen, die im gleichen Bett übernachten, oder bei Menschen, die sich über Dating-Apps kennengelernt haben und es dann zu Treffen mit ungleichen Erwartungen kommt.

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Aus dem Archiv: Revision Sexualstrafrecht – Täter härter strafen
Aus Tagesschau vom 01.02.2021.
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Wo liegen denn die grössten juristischen Knacknüsse?

Einerseits bei der Abgrenzung schwerer Vergewaltigungsfälle von fahrlässigen Vergewaltigungsfällen. Aber auch in Fällen, wenn sich etwa ein Gericht nicht einer der Prozessparteien anschliessen kann und das Urteil «fahrlässige Vergewaltigung» als Mittelweg zwischen einer Verurteilung für eine schwere Vergewaltigung und einem Freispruch wählt. Hinzu kommt, dass viele Polizisten noch Mühe haben, Fälle zu bearbeiten, bei denen es nicht zu Gewalt gekommen ist.

Sind missbräuchliche Fälle bekannt?

Keine offensichtlichen. Wie gesagt, liegen die Hürden für eine Anzeige und alles was daraus ausgelöst in Bezug auf die eigene Privatsphäre auch mit dem neuen Tatbestand weiterhin hoch. In Schweden gibt es aber heute keine Stimmen, die auf die 2018 beschlossene Reform zurückkommen möchte. Das sogenannte Zustimmungsgesetz ist insofern heute unumstritten. Diskutiert wird aber weiterhin über die rechtliche Umsetzung und Praxis.

Das Gespräch führte Bigna Silberschmidt.

Audio
Sexualstrafrecht wird modernisiert
aus Echo der Zeit vom 10.05.2021. Bild: Colourbox
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10vor10, 11.05.2021, 21:50 Uhr ; 

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