- Das italienische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt.
- Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle.
- Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.
In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die rechte Dreierkoalition von Meloni will das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italiener zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt dieses ihnen nach der Geburt. In einigen Ländern ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. In der Schweiz, wie auch in den meisten angrenzenden Ländern, ist die Leihmutterschaft verboten. Trotz dieses Verbotes gibt es Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Ausland eine Leihmutterschaft in Anspruch nehmen.