- Gruyère ist in den USA eine geläufige Käsebezeichnung.
- Das hat nun ein US-Berufungsgericht bestätigt.
- Damit gilt diese Bezeichnung nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich.
Ein US-amerikanischer Milchexportverband hatte sich gegen die 2013 erfolgte Anerkennung der Marke Gruyère in den USA gewehrt. Die Schweizer Branchenorganisation Interprofession du Gruyère (IPG) und das französische Pendant Syndicat Interprofessionnel du Gruyère akzeptierten das nicht, unterlagen aber Anfang 2022 in erster Instanz.
«Kleine Löcher» und 90 Tage gereift
Die Richter eines Berufungsgerichts bestätigten diese Entscheidung nun. In den USA gebe es nicht den gleichen Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln wie in Europa, argumentierten sie in ihrem Urteil.
Die US-amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die FDA, lege zwar Kriterien für Gruyère fest, so müsse er beispielsweise «kleine Löcher» haben oder mindestens 90 Tage lang gereift sein. Sie mache jedoch keine Kriterien zur geografischen Herkunft.
Von der US-Milchwirtschaft begrüsst
Zudem werde «Käse, egal wo er hergestellt wurde, in den USA seit Jahrzehnten als Gruyère etikettiert und verkauft». Und das unabhängig davon, ob er im US-Bundesstaat Wisconsin hergestellt oder aus den Niederlanden, Deutschland oder Österreich importiert wurde, so die Richter.
Käsekonsumenten in den USA verstehen, dass sich der Begriff Gruyère auf eine Käsesorte bezieht, was den Begriff zu einer Gattungsbezeichnung macht.
Aus dem Fall gehe klar hervor, dass die «Käsekonsumenten in den USA verstehen, dass sich der Begriff Gruyère auf eine Käsesorte bezieht, was den Begriff zu einer Gattungsbezeichnung macht».
Die Entscheidung wurde von mehreren Akteuren der US-Milchwirtschaft, darunter der Verband der US-Milchproduzenten, begrüsst. Sie hofften, dass die Schweizer und Franzosen nun vom Versuch abliessen, eine Gattungsbezeichnung durch den Eintrag ins Markenregister zu enteignen.
IPG: Werden Bemühungen fortsetzen
IPG und Syndicat Interprofessionnel du Gruyère sind laut ihrem Anwalt hingegen enttäuscht: «Wir glauben, dass die tatsächliche Situation auf dem US-Markt anders ist als vom Berufungsgericht beschrieben, und wir werden unsere Bemühungen zum Schutz der Zertifizierungsmarke für das Qualitätsprodukt Gruyère AOP in den USA energisch fortsetzen», sagte Richard Lehv in einer an die Nachrichtenagentur AFP übermittelten Stellungnahme.
Nach der Niederlage in erster Instanz im vergangenen Jahr hatte IPG bedauert, dass der Schweizer Gruyère mit einem Produkt konkurrieren müsse, das «denselben Namen trägt, aber völlig anders ist». Auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bedauerte die Entscheidung, die der gesamten Branche nur schaden könne.